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Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle

 

  • 1. Keine Panik.
  • 2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl - schicke sie hoeflich weg.
  • 3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.
  • 4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
  • 5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.
  • 6. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.
  • 7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

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