Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

gullinews am Donnerstag, 04.09.2008 19:05 Uhr

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Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist seit wenigen Tagen wirksam, schon lassen sich die ersten Erfolge für die Rechteinhaber verzeichnen. Das Unternehmen DigiProtect konnte den Auskunftsanspruch durch einen Richter erlangen, der ein gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album als gegeben sah. Wenn die Grenze hierfür tatsächlich so niedrig angesetzt wird, werden die Richter bald mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden.

Vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf konnte das Unternehmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH als wohl einer der ersten Rechteinhaber den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch in die Tat umsetzen.

Von den Landgerichten ergingen einstweilige Anordnungen gegen die Deutsche Telekom AG, welche nun gegenüber DigiProtect offenlegen muss, wer sich zum erfassten Zeitpunkt hinter den festgehaltenen IP-Adressen verbirgt. "Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gibt uns endlich die Möglichkeit unsere Rechte aktiv selbst durchzusetzen, ohne die Staatsanwaltschaften mit jedem Einzelfall belasten zu müssen", so der General Manager von DigiProtect, Andreas Walter. "Selbstverständlich werden wir aber gegen besonders aktive Urheberrechtsverletzter auch weiterhin strafrechtlich vorgehen." Auch der Anwalt von DigiProtect, Dr. Udo Kornmeier äußerte sich zum Sachverhalt. Dabei war man äußerst optimistisch: "Erfreulich an den Entscheidungen der Landgerichte in Köln und Düsseldorf ist, dass beide Gerichte ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen sind."

In Anbetracht der Tatsache, dass das Gesetz erst seit wenigen Tagen in Kraft ist, müssen die Gerichtsentscheidungen in diesen Tagen ergangen sein. Bedauerlicherweise liegen diese noch nicht vor, wenngleich eines sofort deutlich wird. Beide Gerichte setzten die Hürde für ein gewerbliches Ausmaß extrem niedrig an, was im Umkehrschluss zu massenhaften Verfahren führen wird, welche jetzt die Zivilkammer lahmlegen dürften, so der Fachanwalt Christian Solmecke. Da es sich hier um ein Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, müssen drei Richter anwesend sein. Eine unglaubliche Bindung von Kapazitäten. Interessant wird auch sein zu erfahren, ob die zu begleichenden 200 Euro Gerichtsgebühren für das Verfahren zur Auskunftserteilung pro IP-Adresse bezahlt werden müssen, oder ob hierbei eine ganze Liste von IP-Adressen erfasst wird. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke wird jetzt ein großer Sturm auf die Gerichte stattfinden, da die Anwälte an jedem Gericht ein Verfahren bezüglich der Auskunftserteilung einleiten können, bei dem der betroffene Provider eine Niederlassung hat. Die Deutsche Telekom AG ist quer über die Bundesrepublik mit Niederlassungen vertreten. Die Anwälte werden jetzt mit Sicherheit austesten, welches Gericht ihnen am wohlgesonnensten ist. Des Weiteren wird die geplante 100 Euro Deckelung nicht greifen, wie Rechtsanwalt Solmecke erklärt. Diese greift nur bei unerheblichen Rechtsverletzungen. Da aber scheinbar bereits ein Album einen gewerbsmäßigen Verstoß darstellt, dürfte von Unerheblichkeit und der damit verbundenen Deckelung keine Rede mehr sein. Die Entscheidungen anderer Gerichte gilt es jetzt abzuwarten. (Firebird77)

(via wb-law, thx!)

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105 Reaktionen aus dem gulli:Board

Schattenspieler am 08.09.2008 20:36:09:
Hat denn keiner ne Rechtsschutz, daß man gegen diesen Mumpitz vor-/angehen kann?...

BobbyB am 23.09.2008 19:49:35:
Da hat es sich wohl um enen Phyrussieg der Musikindustrie gehandelt: LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen Auszug: "Wenn sich die Rechtspre...

A John am 23.09.2008 20:51:02:
..... und gibt die gewünschen Daten raus. Die nicht. Nur ein Beispiel von vielen. :T Es gibt genügend Hoster, bei denen man Domains und Webspace absolut anonym haben kann....

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