Mit diesen Daten will Viacom endlich an seine eine Milliarde Dollar kommen, auf die das Unternehmen Youtube im letzten Jahr verklagt hatte. Der Trick: Wenn Viacom nachweisen kann, dass Youtube-Mitarbeiter von illegal hochgeladenem Content auf dem Videosharing-Portal wussten, dann verliert die Google-Tochter ihren Schutz unter dem Digital Millennium Copyright Act.
Denn bisher beruht die Verteidigungs-Strategie von Youtube vor allem darauf, sich als "Safe Harbor" darzustellen. Dazu besagt der DMCA, dass Diensteanbieter nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich sind - solange sie nichts davon wissen oder diese nicht verhindern können. Sollte Viacom beweisen können, dass Youtube-Mitarbeiter von urheberrechtlich geschütztem Material auf dem Portal wussten, wär's mit dieser Taktik vorbei.
Der Streit hat bisher eine Einigung über die Anonymisierung der Nutzerdaten, die Youtube an Viacom herausgeben soll, verhindert. Der Richter, der diese Entscheidung gefällt hat, befahl noch eine Offenlegung aller relevanten Daten. Dazu gehören auch Usernamen und IP-Adressen aller Menschen, die sich im entsprechenden Zeitraum von 18 Monaten ein Video auf Youtube oder eingebettet auf einer Drittseite angesehen haben.
Dabei sah es schon früh so aus, als würden sich die Unternehmen auf eine Anonymisierung der Daten einigen. Niemand wollte als böse "Datenkrake" und Schnüffler im Licht der Öffentlichkeit stehen.
"Viacom hat die Initiative vorgeschlagen, die Daten zu anonymisieren, und wir waren von Anfang an darauf vorbereitet, anonyme informationen zu akzeptieren",
erklärte ein Sprecher von Viacom. Trotzdem sieht sich das Unternehmen harrscher Kritik von Seiten der Youtube-Benutzer ausgesetzt, die zum Boykott des Mutterunternehmens u.a. von MTV aufriefen. Auch ein Youtube-Sprecher kritisiert den Kontrahenten in einer eMail scharf:
"Viacom und andere Kläger sollten gar nicht erst gefordert haben, private Daten zu sehen. Sie sollten schon vor einer Woche zugestimmt haben, uns die Daten anonymisieren zu lassen. Wir sind bereit, über die Offenlegung der Aktivitäten aller Parteien zu diskutieren. Aber die einfache Frage nach dem Schutz von Benutzerinformationen sollte nun gelöst werden. Die Privatsphäre unserer Nutzer sollte nicht zum Vorteil des rechtlichen Standpunktes der Kläger als Geisel gehalten werden."
Allerdings wäre eine Anonymisierung der Informationen für Datenschützer höchstens ein Tropfen auf den heißen Stein. Erst vor zwei Tagen warnte ein amerikanischer Datenschutzbeauftragter in einem offenen Brief vor der Möglichkeit der Rückverfolgung solcher Informationen. Nur zu leicht ließen sich aus den anonymen Daten komplette Nutzerprofile erstellen, die sich mit etwas Aufwand echten Personen zuordnen ließen.
Ein solcher Abgleich wäre vielleicht nicht als Beweismittel vor Gericht zu verwenden. Für die Benutzer könnte er trotzdem eine Menge Ärger verursachen. Schließlich kann niemand garantieren, dass Viacom die durch eine solche "Re-Identifikation" gewonnen Daten nicht irgendwann für weitere Zwecke missbraucht.
| 8 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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gummibaer74 am 14.07.2008 08:19:44: |
DasFragezeichen am 14.07.2008 09:59:30: |
am 14.07.2008 14:30:24: |
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