Eine Änderung der YouTube-Geschäftsbedingungen sorgt gerade für Wirbel: der Videohoster beansprucht Rechte an den Uploads, die Verbreitung, Verwertung, Veränderung und Nutzung aller geuppten Videos umfassen. Youtube könnte die Tonspuren beispielsweise von Bandvideos als CD verkaufen, Clips für Handys vermarkten, Sounds für Werbespots nutzen, all dies sei von den AGB gedeckt. YouTube dementiert: es gehe nur um die notwendigen Rechte, um Videoeinbindungen auf externe Seiten zu erlauben, der User bleibe Besitzer seiner Videos und nach Löschung des Files durch den User würde YouTube ohnehin alle Rechte an dem Clip verlieren.
In der Tat bietet YouTube viele Möglichkeiten für Dritte an, die Videouploads zu nutzen - beliebige Homepages können die Videos vollständig einbinden oder per Screenshot auf das YouTube-File verweisen. Genau das macht den Dienst als Videohoster ja auch für Upper wie Nutzer attraktiv. Um solche Nutzungsangebote juristisch abzusichern, muss YouTube in der Tat weitgehende Rechte vom Uploader abgetreten bekommen, um selbst vor Klagen sicher zu sein.
"...weltweite, kostenfreie, nichtexklusive, weiterlizenzierbare und übertragbare Recht, Useruploads zu nutzen, reproduzieren und verbreiten, abgeleitete Werke zu entwickeln, aufzuführen und abzuspielen, und zwar auf der YouTube-Webseite und in YouTubes (und seinen Nachfolgeunternehmen) Geschäftsbereichen, mit inbegriffen und ohne Einschränkungen in Bezug auf Werbung und Weiterverbreitung Teile oder aller Inhalte der YouTube-Webseite (und abgeleiteter Werke) in sämtlichen Medienformaten und über alle Medienkanäle."
Die Kritik an den AGB sei überzogen und geschehe auf Basis von sinnverzerrenden Ausschnitten der AGB, so dagegen YouTube. Bei der Kritik werde meist die Passage ausgelassen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Videos Besitz der User bleiben.
"Zur Klarstellung: Sie behalten alle ihre Besitzrechte an ihren User-Submissions." geht in der Tat den beanstandeten AGB-Passagen voran
Aaron Newton von c|net kommentierte entsprechend, dass der AGB-Giftschrank zum Videohosten einfach notwendig sei, um als Hoster vor Klagen gesichert zu sein. c|net hätte ähnlich weitreichende AGB verwenden müssen, habe sie jedoch weniger juristisch formuliert, um ein besseres Verständnis zu gewährleisten. YouTubes AGB
"...lesen sich, wie wenn sie deine Seele wollen, aber als juristische Begriffe sind sie verbreitet und vernünftig. Persönlich denke ich, Dienste wie YouTube sollten sie in klarer verständlicher Sprache formulieren."