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20. Januar 2006
Yahoo, AOL und MSN geben Suchlogs herausGoogle sträubt sich weiter Weitere Details wurden zu den Aufforderungen des US-Justizministeriums bekannt, in denen nicht nur Google, sondern auch andere große Suchmaschinen dazu aufgefordert wurdem, Logs der Suchanfragen herauszugeben, die User an sie gestellt hatten. Im Unterschied zu Google, die sich weiterhin sträuben, kooperieren Yahoo, AOL und MSN mit dem Ministerium: wenn auch mit Einschränkungen und Vorbehalten. Bei den angeforderten Informationen handelt es sich um eine Zufallsstichprobe von einer Million indexierter URLs, weiterhin Sammlungen von Usern eingegebenen Suchbegriffen, jeweils für Zeiträume von einer Woche Dauer. Der Zweck des Ganzen: die Durchsetzung des Child Online Protection Act (COPA), ein Gesetz, welches Minderjährige vor Online-Pornografie schützen soll, aber vom Supreme Court 2004 zurückgewiesen wurde. Es sei fragwürdig, dass der Gesetzesentwurf Kinder besser vor "gefährdenden" Inhalten schütze als die existierenden Filterlösungen, weiterhin seien die geforderten Maßnahmen (z.B. zwingender Altersnachweis vor entsprechenden Inhalten) möglicherweise nicht verfassungsgemäß. Angenommen wird, dass die URL-Listen sowie die Suchbegriffe als Beweismaterial dafür hergezogen werden sollen, dass die bestehenden Lösungen eben doch keine Gewähr bieten, Kinder und Jugendliche vor pornografischen Inhalten zu schützen. Mit den angeforderten Daten könnte ermittelt werden, wieviel pornografische Inhalte tatsächlich gefunden werden. Wenngleich sich die Frage stellt, welche Aussagekraft eine solche Analyse haben soll. Denn welche Suchbegriffe von Kindern und welche von Erwachsenen verwendet wurden, kann nicht ermittelt werden, ebenso wird die Anfrage dadurch sinnlos, dass ohnnehin jede gefundene Seite nochmals geprüft werden muß, ob sie denn die Jugendschutzbestimmmungen einhält: denn die Existenz einer Pornseite, die via Google gefunden werden kann, jedoch ein Altersverifikationssystem besitzt, dürfte sich kaum als Argument für den verschärften COPA eignen. Es steht jedoch zu befürchten, dass das Vorhaben vor allem öffentlichkeitswirksam und weniger juristisch verwertet werden soll und die Suchmaschinen für diesen Zweck die Schmutzarbeit der Gewinnung vermeintlich objektiver Daten erledigen sollen, die anschließend zum allgemeinen Kreuzzug gegen Schmutz und Schund verwendet werden. Neu ist diese Strategie nicht. Bereits mit der im letzten Jahr verabschiedeten "Section 2257" wurde ein Gesetz verabschiedet, welches vorgeblich gegen Darstellungen von Kinderpornografie im Netz gerichtet war, jedoch zur einzigen Folge hatte, dass zahlreiche Seiten angesichts weiterer rechtlicher Hürden und Auflagen ihr Angebot entweder einstellen oder ins Ausland umziehen mußten. Der Schutz der Minderjährigen war mit den bis dahin geltenden Regelungen ebensoweit gewährleistet. Google erntet in der Zwischenzeit Lob von den einschlägigen Bürgerrechtsorganisationen, darunter die EFF. Kurt Opsahl, Anwalt der EFF, kommentierte im C|net-Interview: "Google hat eine riesige Datenbank, deren Inhalte in die intimsten Details des Lebens reichen. Wonach man sucht, was man liest, worüber man sich Sorgen macht, was man genießt. Den Menschen sollte möglich sein, moderne Tools wie Suchmaschinen nutzen zu können, ohne Angst vor einem Großen Bruder haben zu müssen, der über ihre Schulter späht". Verwandte News
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