"Unsere Bürger müssen erfahren, dass die Nutzung des Computers, Wlan oder der Internetverbindungen Dritter ohne Erlaubnis ein Verbrechen ist, das mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann", so Staatsanwalt Paul Logli zur Verurteilung eines Bürgers zu 250 Dollar Strafe. Der 32jährige hatte im Auto per Laptop ein WLan genutzt.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein WLan-Nutzer in den USA in rechtliche Bedrängnis gerät: bislang blieb es bei Anhörungen. In Großbritannien wurde bereits ein WLan-Mitnutzer zu Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt, in Deutschland wurde ein Notebook beschlagnahmt.
Auch im jüngsten Fall wird klar, dass die Unterscheidung zwischen offenen und gesicherten Hotspots den Strafverfolgern noch schwerfällt: wer einen Accesspoint nutzt, klaut Bandbreite, weiter zu denken ist offenbar niemand imstande. Vor allem die Vorstellung, öffentlich und gratis bereitgestellte Dienste seien auch für die Öffentlichkeit bestimmt, scheint ausgerechnet öffentlich Bediensteten wie Polizisten und Richtern in keinster Weise nachvollziehbar zu sein.
Der paranoidere Gedankengang ist natürlich der, dass zügig die privat zur Verfügung gestellten, freien Accesspoints kriminalisiert werden müssen. Freie Bürgernetze würden eine Überwachbarkeit von Telekommunikation oder die Strafverfolgung natürlich erschweren, wenn man nicht zügig die Beweislast bei den Betreibern offener Hotspots ablädt und die Nutzung eines WLans duch Dritte kriminalisiert. Ansonsten könnte ja zu befürchten sein, dass angezeigte Netzuser in näherer Zukunft unbekannten Mitnutzern ihres drahtlosen Netzzugangs die Taten zuschreiben, die man ihnen vorwirft.
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Tobias Claren am 09.04.2006 13:53:24: |
Khelben2000 am 09.04.2006 14:09:35: |
am 09.04.2006 21:50:35: |
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