gullinews am Donnerstag, 09.04.2009 22:44 Uhr (Rating: 


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Die Wikipedia-Nutzerin Martina Nolte schickte eine Abmahnung über 1.400 Euro mit Unterlassungserklärung an Alvar Freude, welcher zusammen mit Dragan Espenschied den Assoziations-Blaster - eines der ältesten Netzkunst-Projekte in Deutschland - betreibt. Sie sieht sich in ihrem Urheberrecht verletzt, da ihr Name bei Bildern (in diesem Falle Thumbnails) nicht genannt wird. Sie stellte die Bilder unter eine Creative Commons Lizenz, die eine Namensnennung vorgesehen hat. Was sie aber vermutlich nicht wusste: Zum einen bezog sie sich bei der betreffenden Seite auf einen Webcrawler, mit dem man jede beliebige Seite des Internets durch den sogenannten "Assoziations-Blaster" (Wikipedia-Eintrag) ziehen kann, es sich somit nichtmals um eine Kopie handelte. (Das kann man sich so ähnlich vorstellen wie den Übersetzungsservice von Google, mithilfe dessen man komplette Webseiten in einer anderen Sprache darstellen kann.) Zum anderen hat sie mit ihrer Abmahnung genau den richtigen Ansprechpartner gefunden, handelt es sich bei Alvar Freude doch um einen der Pioniere der Netzkunst, der sich unter anderem mit Informationsfreiheit und Kontrolle des Internets auseinandersetzt.
Mittlerweile sind die betreffenden Bilder nicht mehr online, über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Vermutlich trug Post von Freudes Anwalt dazu bei. Möglicherweise ist auch innerhalb der Wikipedia-Community ein Streit darüber entbrannt und die Inhalte wurden daraufhin gesperrt. Interessant an diesem Fall ist außerdem die Höhe der Forderung. Es ist die Rede von einem Streitwert in Höhe von 400.000 Euro, sodass mit 30.000 Euro Anwaltskosten und 28.000 Euro Schadensersatz zu rechnen sei. Die Frist für Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung war auf wenige Tage begrenzt. Heise berichtet, dass die Wikipedia-Nutzern Nolte sagte: "Bis auf eine Ausnahme haben die bisher von mir angeschriebenen Betreiber nach Eingang meiner Vorab-Mail ihr fehlerhaftes Import-Skript oft innerhalb von Minuten abgeschaltet, mir eine Unterlassungserklärung geschickt und dann die finanzielle Frage vom Tisch bugsiert." Doch im Blog vom Assoziations-Blaster findet man einige Ungereimtheiten - dort ist von Abmahnfalle die Rede. Sie hätten Aufgrund der Abmahnung entsprechende AOL-Mail vom Februar aus dem Spam-Filter gefischt. Aus dem offiziellen Assoziation-Blaster-Blog: "Darin schreibt Frau N., dass 'wir' sich für 'die Verwendung' der Wikipedia-Inhhalte unter http://de.web-blaster.org/ bedanken würden. Die Wikipedia sei 'u.a. für solche Zwecke' geschaffen worden. Und sie wies darauf hin, dass Name und Logo 'der Wikimedia und ihrer Projekte' geschützt seien, und eine Genehmigung zur Einbindung erforderlich sei."
Auf dem Blog von Odem, also einer der Personen hinter dem Assoziations-Blaster, erfährt man über den Sachverhalt folgendes: "Wer nun einen solchen Wikipedia-Artikel ganz korrekt im Rahmen der Lizenz übernimmt, aber beim Bild keinen zusätzlichen Lizenzhinweis unterbringt - den Artikel also beispielsweise 1:1 aus der Wikipedia mit allen dort vorhandenen Lizenzhinweisen übernimmt - wird abgemahnt. Begründung: die Fotografin sei 'nicht gewillt, eine derart eklatante Verletzung [ihrer] Rechte hinzunehmen', denn für das Bild würde der gesonderte Lizenzhinweis fehlen." Sie betonen, dass es sich bei der Wikipedia explizit um eine freiheitliche Enzyklopädie handelt, deren Nutzungszweck auch das rechtlich einwandfreie Einbinden in andere Seiten betrifft. Die Inhalte können und sollen weitergenutzt werden. Vor allem wenn, wie im vorliegenden Fall, noch nicht einmal eine Kopie erstellt wird, sondern die Originalseiten eingebunden werden.
"Frau N. möchte aber eine Sonderrolle: sie will bei jedem einzelnen Bild explizit namentlich erwähnt werden. Wer also einen Artikel mit einem Bild von Frau N. ohne Nennung irgendwo weiterverwendet und ganz korrekt auf die Wikipedia verweist, begeht nach ihrer Sicht dennoch eine Lizenzverletzung: denn sie wurde bei dem Bild nicht erwähnt. Da sie dies sogar für Thumbnails verlangt ist die Vermutung naheliegend, dass es sich um eine Täuschung zum Zwecke der Lizenzgebühren-Eintreibung handelt. Dies widerspricht - unabhängig von einer rechtlichen Bewertung - dem Gedanken einer freien Enzyklopädie." Unterstellt wird ihr die Abmahnfalle, da sie der Wikipedia mehr Rechte zuspricht als den Nutzern den Enzyklopädie. "Dies macht sie offensichtlich mit dem Ziel, nachher von diesen Nutzern Lizenzgebühren zu kassieren. Interessanterweise hat sie nicht aufgeführt, welche Browser und Suchmaschinen von den erweiterten Lizenzbedingungen ebenfalls ausgenommen sind. Da bieten sich sicherlich noch ein paar Bereiche zum Ausweiten des Geschäftsbetriebs."
Über die Abmahnerin lässts ich noch mehr in Erfahrung bringen. So deutet alles darauf hin, dass sie sich in einem Interview gegenüber den Nürnberger Nachrichten im Januar folgendermaßen äußerte: "Bei Wikipedia muss ich mein Wissen nicht teuer kaufen wie etwa beim Brockhaus. Für mich ein guter Grund, auch etwas zurückzugeben." Die Sozialpädagogin war zu der Zeit in einer Fotografen-Gruppe aktiv, die sich mit Fotografien und der Wikipedia auseinandersetze. Aus dem Artikel in der Nürnbergern Nachrichten liest man auch folgendes: "Außerdem sollen sich die Nutzer auch mit den Bildrechtbestimmungen auseinandersetzen. Einige aus der Truppe haben inzwischen auch administrative Aufgaben übernommen. 'Wir löschen zum Beispiel widerrechtlich eingestellte Bilder', sagt Roletschek. Täglich gibt es bis zu 30 Urheberrechtsfragen zu klären". Dieses könnte der Auslöser für das unüberlegte Vorgehen der Wikipedia-Nutzerin gewesen sein. (020200)
(via Odem.org , thx!)
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Gravenreuth am 10.04.2009 10:18:14: |
energy107 am 10.04.2009 14:09:39: |
LCD_1 am 10.04.2009 14:13:36: |