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11. Juni 2005
Wie frei dürfen Weblinks in Deutschland sein?Berufungsverfahren im Fall odem.org startet Mittwoch Seine Websatire FreedomFone fand wenig Freunde bei der Staatsanwaltschaft. Als Reaktion auf die Webzensur unter anderem in Nordrhein-Westfalen bot Alvar Freude einen Vorlesedienst an, mit dem man sich in Deutschland gesperrte und umstrittene Seiten per 0190 - Nummer vorlesen lassen konnte. Unter den "beliebtesten Links", die auf der Seite (scriptgeneriert) eingeblendet wurden, fanden sich neben dem umstrittenen Antizensurprojekt rotten.com auch die Seite der NSDAP-AO Gary Laucks und der rassistischen White-Power-Seite von Stormfront.org. Sowohl Stormfront als auch NSDAP-AO müssen seit einem umstrittenen Gesetz in Nordrhein-Westfalen providerseitig geblockt werden - obwohl eine Umgehung der Zensurmaßnahme mittels Proxies absolut kein Problem darstellt. Von einer Zensur rotten.coms sah der federführende Regierungspräsident Büssow nach einigen Überlegungen wieder ab. Am kommenden Mittwoch wird nun das Berufungsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart aufgenommen - eine Wegbeschreibung sowie Terminankündigungen finden sich ebenfalls auf der Page. Das verhandelte Problem ist nicht neu: die Struktur des Internet besteht eben darin, dass Seiten sich untereinander verlinken. Das Unterdrücken von Information wiederum ist ein politisch sehr umstrittener Akt - zurecht, denn es wird nicht weniger gefordert, dass von staatlicher Seite eine Instanz bestimmt, über welche Inhalte dem mündigen Bürger noch zugetraut wird, sich eine eigene Meinung zu bilden und wo der Staat oder die entsprechenden Zensoren davon ausgehen, dass diese Meinungsbildung nicht mehr möglich ist: dem Bürger wird nicht zugetraut, entsprechende Informationen in die Kontexte zu setzen, in die sie gehören. Man fragt sich: wie kann diese Gängelung legitimiert werden, ohne dass den Bürgern gerade erlaubt wird, sich mit den entsprechenden Inhalten auseinanderzusetzen? Freude schreibt selbst hierzu: "Sollte das Stuttgarter Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, drohen weit reichende Folgen für das Internet. Ein Linkverbot hätte zwangsläufig zur Folge, dass über betreffende Internet-Seiten nicht diskutiert werden kann. So wäre auch die bloße Nennung einer einschlägigen Adresse in einem Online-Diskussionsforum strafbar. Dennoch wären diese Seiten nicht verschwunden, sie würden lediglich aus dem öffentlichen Bewußtsein ausgeblendet. Gerade der (Wieder-)Einzug rechtsextremistischer Parteien in die Landtage von Brandenburg und Sachsen zeigt, dass das Ignorieren von gefährlichen gesellschaftlichen und politischen Themen wesentlich riskanter ist als die öffentliche Auseinandersetzung damit. Für das Internet gilt das nicht weniger. Ohne das Nennen von Links, also ohne Quellenangabe, ist eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einschlägigen Inhalten nur schwer möglich.Der Nutzen eines generellen Linkverbots im Kampf gegen Rechtsextremismus ist zweifelhaft." Währenddessen geht die Webzensur in Deutschland jedoch munter weiter. Eine Auseinandersetzung mit Inhalten ist nicht erwünscht, vielmehr gilt das Vogel-Strauß-Prinzip: wenn man nicht mehr hingucken kann, dann ist es auch weg. Jedoch kann, wer möchte, nach wie vor noch hinsehen. Es braucht ein wenig technische Kompetenz dazu und ein wenig mehr Motivation, und die dürften vor allem die Leute aufbringen, die von den entsprechenden Seiten überzeugt sind - und nicht die, die bei Gelegenheit einmal prüfen wollten, mit welchen Argumenten und welchen Methoden die Rassisten und Nazis von NSDAPAO, Stormfront und Konsorten versuchen, Leute zu ihren verqueren Ansichten zu verführen. Eine produktive Auseinandersetzung mit unliebsamen Inhalten im Internet traut die Gesetzgebung den Bürgern aber offenbar nicht zu. Man ist versucht zu fragen, ob bei soviel Misstrauen nicht Brecht bemüht werden sollte, der in anderem Kontext empfahl, die Regierung solle dann doch das Volk auflösen und ein anderes wählen. Indessen macht Freude trotz juristischer Auseinandersetzungen weiterhin aus gewissen Aversionen auch anderen zensurfreudigen Institutionen gegenüber keinen Hehl: der Link zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist über einen Return to Castle Wolfenstein - Button verlinkt. Verwandte News
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