gulli: Werbung überspringen? Verstoß gegen das Copyright!

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22. Oktober 2007

Werbung überspringen? Verstoß gegen das Copyright!

Dass man nicht vom Fernsehsender verklagt wird, wenn man während der Werbepause Toilette und Kühlschrank einen Besuch abstattet, leuchtet ein. Ebenso ist erlaubt, dass man währenddessen auf einen andere Sender zappt. Was passiert jedoch, wenn man automatisch Werbung durch das Umschalten auf ein eigenes Werbeangebot ausblendet? Im Fall SegOne befand ein US-Gericht, dass damit Urheberrechte verletzt werden.

Das Prinzip ist einfach: Eine Kette von Truckstops in den USA zeigt Fernsehsendungen in ihren Niederlassungen und entrichtet dafür die notwendigen Gebühren an den Sender. Mit SegOne setzt die Kette eine Technik ein, die bei Werbeunterbrechungen automatisch die Werbung des Senders ausblendet und stattdessen ein eigenes Werbeprogramm zeigt - prinzipiell schaltet SegOne während Werbepausen einfach auf einen hauseigenen Kanal um.

Damit werde die Ausstrahlung auf unzulässige Art und Weise verändert, so die Rechteinhaber. Was offensichtlicher Unsinn ist - das gesendete Signal ist ja dasselbe, egal, was der SegOne macht - er stellt nur das Programm während der Werbepause auf einen anderen Kanal.

Ein Gericht sah dies jedoch anders, der SegOne verstößt seiner Auffassung nach externer Link in neuem Fenster folgtgegen die Rechte des Senders.

Was nun nicht wirklich einleuchtet - in ähnlichen Fällen handelte es sich in der Regel um Aufzeichnungsdienste, die tatsächlich Kopien der Sendungen erstellten, in denen Werbung übersprungen wurde oder zumindest per Schnellvorlauf abgekürzt werden konnte. Dass die Rechte zur Aufzeichnung möglicherweise vom Sender eingeschränkt werden können, mag einen stören, steht juristisch jedoch kaum in Frage.

Im konkreten Fall geht es indessen nur um ein Abschalten des Senders während der Werbepausen - und was der Besitzer des Fernsehgeräts während dieser Abschaltung sieht oder zeigt, geht den Sender nun absolut nichts an.

Insofern bleibt zu hoffen, dass das Beispiel keine Schule macht. Sonst könnte demnächst noch ein Sender auf die Idee kommen, die Pinkelpause während der Werbeunterbrechung verstoße gegen sein Urheberrecht.

  • Zitat: Zitat von nicoletta  Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder einfach während der Werbung auf einen anderen Kanal schaltet! Die haben alle die AGBs der Sender nicht gelesen, die nach Dank an die Klamottenausstatter der Moderatoren und der Impressumtafel zu Beginn jedes Sendetages gezeigt werden. Darin verpflichtest du dich als Seher eben auch die Werbung mit voller Aufmerksamkeit zu betrachten, ...

    sphaeroid am 22.10.2007 19:09
  • Zitat: Zitat von MSX  Es geht da um eine TruckStop-Kette. Was ist daran öffentlich? Also bitte, was daran ist den da nicht öffentlich.

  • ich denke schon das das berechtigt ist. es geht ja nicht ums blose umschalten sondern ums automatisierte umschalten bzw ersetzen. und das ganze von einem betrieb

    dilapan am 23.10.2007 01:47
  • Seltsam, dass so eine Klage vor einem US-Gericht überhaupt eine Chance, hatte, wo doch das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung in den USA so groß wie sonst nix gehandhabt wird... Das Recht auf Dummheit, wie böse Zungen behaupten....

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