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10. Dezember 2007

Weihnachtslieder Lizenz zahlen oder Singen verboten

Ausgerechnet gegen eine Wohltätigkeitsorganisation geht die britische Performing Rights Society (PRS) vor. Nicht alle Weihnachtslieder sind gemeinfrei, und wenn sie "öffentlich" gesungen werden, sind Lizenzzahlungen fällig. Unter anderem auch, wenn das Radio einer Wohltätigkeitsorganisation auch in der öffentlichen Teeküche zu hören ist, oder - bewahre! - Kinder gar noch selbst Weihnachtslieder singen.

Das umstrittene Radio befindet sich in der Küche des "Dam House", in dem Stadtteilarbeit und Gesundheitsdienste angeboten werden. Auch im Aufenthaltsraum ist das Radio zu hören, wenn es angeschaltet ist, und daher soll die Einrichtung nun zahlen. Eine Spendenaktion wurde gestartet, um die Gebühren aufzutreiben - 230 Pfund waren im vergangenen Jahr fällig. Aber nicht genug - die PRS hatte nach den ersten Forderungen die Einrichtung genauer unter die Lupe genommen.

Dabei fiel den Lizenzeintreibern offenbar noch auf, dass Kinder in der Einrichtung gelegentlich auch Weihnachtslieder singen. Und nicht alle Weihnachtslieder sind bereits gemeinfrei, auf vielen liegen noch Urheberrechte. Daher schraubte die PRS die fälligen Abgaben kurzerhand auf mehr als das Doppelte hoch: 470 Pfund, umgerechnet über 650 Euro sind nun fällig. Die Verwalterin der Wohltätigkeitsorganisation Margaret Hatton dazu:

"Sie (die PRS) sagten uns, die einzige Möglichkeit, Lizenzzahlungen zu vermeiden sei, die Kinder nur alte Weihnachtslieder singen zu lassen, deren Copyright ausgelaufen ist."

PRS externer Link in neuem Fenster folgtkommentierte lakonisch, man stehe in Kontakt mit der Einrichtung, die erhöhten Gebühren seien nach einer Befragung zur Musiknutzung des Hauses berechnet worden und man prüfe zusammen mit der Einrichtung nach, dass die Angaben korrekt seien, die zur Berechnung der Gebühren gedient hatten.

  • 63 Kommentare zum Artikel
  • Hier ein paar kleine Auszüge aus der GEMA-Broschüre: "Musik für Alle" - als .pdf auf der Gema-HP downloadbar: Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusikern, aber auch Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten). Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist damit im Normalfall automatisch Kunde der GEMA. Kunden der GEMA sind aber auch alle Veranstalter von ...

    tommy0201 am 14.12.2007 17:39
  • Zitat: Genial ! Ich möchte ausserdem darauf hinweisen, dass es sogar Senioren gibt, die ungestraft Volkslieder, auf Ihren Wanderungen durch die Wälder, laut singen - und dies sehe ich als öffentlichen Auftritt, Herrlich!!!

    MisterGreen am 13.01.2008 12:44
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