Web-Abmahnungen: Zypries gegen den Abmahnirrsinn

gullinews am Montag, 29.05.2006 15:24 Uhr

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Ein erfreuliches Zeichen aus dem Justizministerium: Brigitte Zypries sprach sich auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln mit deutlichen Worten gegen das Abmahnunwesen im Internet aus. Vierstellige Beträge wegen geringfügiger Verstöße will Zypries gedeckelt wissen: "Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen".

Abmahnungen per se verdammte die Justitzministerin keinesfalls, diese seien ein wichtiges Instrument gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Eine wachsende Zahl von Bürgern beklage jedoch gegenüber dem Justizministerium Abmahnkosten in vierstelliger Höhe, obwohl die Anlässe wenig bedeutsam und in der Regel Einzelfälle waren. Zypries erwähnt den Fall eines 15jährigen Mädchens, welches "...ein Foto ihrer Lieblingspopgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt." Zypries weiter:

"Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!"

In der Tat treibt die Abmahnerei im Netz bisweilen absurde Blüten. Jüngst aktiv im lukrativen Abmahngeschäft die FIFA, hohe Kosten werden auch von Betreibern einiger deutscher Songtext-Seiten gefordert, das Bloggen über negative Kundenerfahrungen wurde in Deutschland bereits seit längerer Zeit zum juristischen Glücksspiel. Einer der absurdesten Fälle dürfte jener Marios sein: 6.000 Euro Abmahn- und Lizenzgebühren soll ein 17jähriger Webmaster zahlen. Anlaß: insgesamt 12 Bilder, die er von einer Wallpaperseite kopierte und auf seiner Homepage verwendete. Die Quelle wies die Bilder als frei verfügbar aus.

Serienabmahnungen haben eine traurige Tradition im Internet - Impressumsangaben, Landkartenausschnitte, Markennamen bis hin zu KFZ-Kennzeichen in Domainnamen wurden schon zur Einnahmequelle abmahnender Juristen.

"Dass sich das deutsche Recht auf eine kostenlose 1. Abmahnung einigen würde, wäre für viele Webseitenbetreiber sehr wünschenswert. Gerade deshalb, weil die meisten Betreiber gar nicht wissen, dass sie z.B. mit einem kleinen Link abmahnverdächtig sind."

So die Stellungnahme eines abgemahnten Songtextseiten-Webmasters im Interview mit gulli.com, in dem er massive Kritik an der momentanen Rechtslage äußert. Ohne Abmahnungen per se abzulehnen: die Möglichkeit, bereits wegen geringfügiger Rechtsverstöße Gebühren in vierstelliger Höhe zu verlangen, müsse jedoch zumindest für den ersten Fall dringend gedeckelt werden.

Die Justizministerin hingegen blieb bei aller Kritik durchaus versöhnlich: die überwältigende Mehrheit der Anwälte übe ihren Beruf "einwandfrei aus".

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15 Reaktionen aus dem gulli:Board

Gravenreuth am 29.05.2006 18:04:13:
Werter Herr Gravenreuth. Hand aufs Herz. Wie hoch würden Sie denn die Abmahnkosten bei genannter 15jährigen Schülerin festlegen, wenn Sie dies bestimmen könnten? Kann man mangels der Vorinfo (Band oder Bildagentur) nicht sagen. Der Band hätte ich von einer Abmahnung abge...

[[mörsifull]] am 30.05.2006 00:08:54:
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Die Frage wäre dann wohl auch eher, was man als geringfügig erachtet. Die oben angeführten Beispiele beziehen sich ja stellenweise auch aufs Markenrecht in bezug auf Unternehmen, die diese Marken "mißbrauchen". Da wird auc...

Ironwhistle am 30.05.2006 09:01:44:
Warum soll sich dei FIFA nicht gegen geschäftsmäßige Markenschmarotzer wehren dürfen? hmm, warum hat der BGH entschieden das Begriffe wie Weltmeisterschaft und Co. keinen Markenschutz genießen können? Inwiefern passt das zu den Fifa Forderungen? Was Zypries angeht -...

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