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04. Dezember 2006
Wahlcomputer Petition erfolgreich, Bedenken unbegründetDie Petition für das Verbot von Wahlcomputern in Deutschland endete mit einem großen Erfolg. Eine der größten Petitionen ihrer Art wurde die Forderung zur Abschaffung der Geräte, die eine Überprüfung von Wahlergebnisse schwer bis unmöglich machen. Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages wies dagegen einen Einspruch gegen den Einsatz der Geräte bei der letzten Bundestagswahl als "offensichtlich unbegründet" ab. Mit 45.126 registrierten Unterzeichnern feiert der Chaos Computer Club die Petition als eine der "erfolgreichsten Petitionen überhaupt". Der Petent Tobias Hahn werde nun mit Unterstützung des CCC dem Petitionsausschuss des Bundestages die Argumente gegen Wahlcomputer vortragen können. Tatsächlich sei die Zahl der Unterzeichner während der Petitionslaufzeit wahrscheinlich sogar höher gewesen: die Unsicherheit rechnergestützter Stimmauszählungen demonstrierte ach die Petition selbst, die mit Pannen zu kämpfen hatte. "Da es während der Laufzeit der Petition zu mehreren schweren technischen Pannen kam, liegt die Zahl der Unterstützer ggf. sogar darüber, was sich aber leider nicht überprüfen lässt. Die zur Durchführung der Online-Petition verwendete Infrastruktur der schottischen Napier-Universität in Edinburgh demonstriert auf anschauliche Art und Weise das Problem mit elektronischen Abstimmungsvorgängen: Dem CCC sind mehrere Fälle bekannt, wo Unterzeichner ihren Namen nicht in der Liste wiederfanden. Auch die ins Ausland zeigende Webadresse des Systems sowie der fehlende sichere Zugang (https) zum Webserver dürfte manchen abgeschreckt und davon abgehalten haben, dort zu unterzeichnen." Drei Einsprüche gegen den Einsatz von Nedap-Wahlcomputern wies der Wahlprüfungsausschuss jedoch bereits letzte Woche zurück. Die Wahlen in Cottbus fanden unter anderem mit Nedap-Wahlmaschinen statt, der CCC konnte nachweisen, dass eine Überprüfung der Ergebnisse nicht zuverlässig stattfinden kann, praktisch fand sie auch nicht statt. Selbst der Vertrieb der Nedap-Maschinen in Deutschland gab zu, die Sicherheit ihrer Systeme nicht gewährleisten zu können. Dieser Ansicht schloss sich auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt an, die für die Zulassung der Geräte iun Deutschland zuständig ist. "Offensichtlich unbegründet" sind jedoch nach Definition des Wahlprüfungsausschusses Einsprüche, die keinen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorbringen können. "Hier ist kein konkreter Wahlfehler vorgetragen worden ... der Einspruchsführer sagt ja nicht, es fand eine konkrete Manipulation statt", zitiert heise den Berichterstatter des Ausschusses Carl-Christian Dressel (SPD). Software-Ingenieur Ulrich Wiesner, der den Einspruch vorgetragen hatte, ist von der Zurückweisung nicht überrascht und plant nun den Gang vors Bundesverfassungsgericht. "Es ist höchste Zeit, dass mehr deutsche Politiker die grundsätzliche Bedrohung für unser demokratisches System verstehen, bisher getroffene Entscheidungen revidieren und sich für öffentlich nachvollziehbare und nachprüfbare Wahlen einsetzen", so das abschließende Statement des CCC. Im Ausland wächst die Skepsis gegen die Wahlmaschinen in der Zwischenzeit weiter. Es wird immer weniger nachvollziehbar, weshalb in Deutschland trotz der inzwischen erdrückenden Bedenken gegenüber den Geräten immer noch an ihrer Nutzung festgehalten wird. Verwandte News
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