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27. Juli 2007

Vorratsdatenspeicherung UK Telefon ja, Internet nein, Unschuldsvermutung vielleicht

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird in Großbritannien mit Verspätung und unvollständig umgesetzt. Zwei Wochen nach Termin tritt ein Gesetz in Kraft, das Telefonieanbieter zur einjährigen Speicherung von Verbindungsdaten zwingt. Internetprovider bleiben vorerst verschont: die Umsetzung sei dort technisch zu aufwändig, die Richtlinie sieht hier aber die Möglichkeit zur Fristverlängerung bis März 2009 vor.

Der UK-Verband der Internetprovider ist der Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung in der von der EU gewünschten Form niemals umgesetzt werden könne - zu komplex sei die Technik, die man benötigt und zu schwierig die Ermittlung der "Enduser", deren Verbindung man loggen müsste. Auch in Österreich wurden bereits massive Zweifel an der Möglichkeit angemeldet, die Vorratsdatenspeicherung im Netz umzusetzen - dort geht man davon aus, dass auch die erweiterte Frist der EU nicht eingehalten werden kann.

An sich sichere Zeichen dafür, dass ein welt- und technikfremdes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wurde, welches der dringenden Überarbeitung bedarf. Nichtsdestotrotz werden zumindest die umsetzbaren Teile in geltendes Recht überführt. Telefonieprovider in Großbritannien sind ab Oktober zur einjährigen Speicherung der Verbindungsdaten ihrer Kunden verpflichtet. Der Grund wie immer: Kampf gegen den Terror.

"Die Möglichkeiten von Polizei und Geheimdiensten zur Ermittlung terroristischer Pläne dürfen nicht von den Geschäftsbedingungen der Provider abhängig sein, welche von Verdächtigen, Opfern oder Zeugen verwendet wurden. Diese Regulierungen stellen sicher, dass unabhängig der gewählten Kommunikationsdienstleister die Verbindungsdaten verfügbar sind."

So das externer Link in neuem Fenster folgtStatement von Lord Bassam of Brighton, der den Entwurf im Oberhaus vorstellte. Welches natürlich vollkommener Unsinn ist, denn natürlich steht es den "Verdächtigen" nach wie vor frei, das nicht überwachte Netz zu verwenden, um zu kommunizieren.

Dass inkompetent oder verschleiernd von Überwachung und der terroristischen Bedrohung geredet wird, ist man inzwischen gewohnt. Daher ist wohl eines der bemerkenswerteren Statements des Lords der Hinweis darauf, dass die Verbindungsdaten nicht nur Beweise für Kontakte zwischen bestimmten Individuen herstellt:

"Sie liefern auch Beweise für Unschuld."

Und das ist endlich einmal wieder eine klare Aussage: dass jemand nicht schuldig ist, soll doch in Zukunft bitte erst einmal anhand von Log- und Verbindungsdaten bewiesen werden. Über rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung braucht man nach solchen Statements nicht mehr allzu viel nachdenken.

  • Zitat: Zitat von Schattenspieler  Is jawohl die totale Frechheit: Beweise für Unschuld! Solangsam muss man sich doch fragen, wer hier gegen den Terror aus welcher Richtung vorgehen muss! Die "Terroristen" machen mir ehrlich gesagt immer weniger Angst, als die Staaten die sie zu bekämpfen behaupten. geht mir genauso da muss man doch aufstehen und in die runde fragen "was soll ...

    Wandang am 29.07.2007 12:39
  • Also meines Wissens muss man doch immer nur die SCHULD beweisen... Dennes heisst doch: "Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg???

    crazy-bitch am 31.07.2007 17:27
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