Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit dem 01.01.2008 in Kraft. Sie schreibt vor, dass die Verbindungsdaten sämtlicher Nutzungen von Telekommunikation, also Telefon, SMS, Internet und Email, gespeichert werden müssen. Die Speicherung erfasst beispielsweise Gesprächspartner, Ort, Zeit und Dauer von Telefongesprächen oder Ort, Provider und IP-Adresse bei der Internet-Nutzung. Inhalte der Kommunikationsvorgänge werden nicht gespeichert. Kritiker sehen allerdings trotzdem einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre, da das soziale Netz, Verhaltensmuster und auch Aufenthaltsorte erfasst werden.
Vor dem Bundesverfassungsgericht legten deshalb über 34.000 Menschen Verfassungsbeschwerde ein. Es war die größte Massenverfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser befasst sich nun das Bundesverfassungsgericht. In diesem Verfahren ging nun ein neues Gutachten, verfasst durch den Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling, ein. Dieser kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass durch die Vorratsdatenspeicherung eine "nahezu lückenlose räumliche Überwachung" möglich ist.
Als Gründe für diese Tendenz führt Freiling den Trend zu mobilen Geräten, wie beispielsweise dem iPhone, an. Immer mehr werde das Internet auch von unterwegs genutzt, sodass durch die Vorratsdatenspeicherung protokolliert werden könne, wo man sich gerade befinde. Ein Mobiltelefon besitzt ohnehin mittlerweile fast jeder, und auch dieses lässt eine räumliche Überwachung zu, da, sobald man telefoniert oder eine SMS verschickt, auch der anhand der verwendeten Mobilfunkzelle festgestellte Aufenthaltsort gespeichert wird.
Insgesamt spricht sich Freiling dafür aus, Verbindungsdaten stärker zu schützen, da auch diese zunehmend umfangreiche Rückschlüsse zulassen. Bisherige Schutzmaßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung der gespeicherten Daten sieht er als unzureichend an. (Annika Kremer)
(via heise, thx!)
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david2580 am 27.06.2009 01:18:03: |
Mr.Harmlos am 27.06.2009 01:38:19: |
mleile am 27.06.2009 23:58:59: |