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18. August 2008
Vorratsdatenspeicherung AK Vorrat erneuert Forderung nach Aussetzung beim BundesverfassungsgerichtDie Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zur umstrittenen verdachts- und anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geht in die nächste Runde. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Namen seiner rund 34.000 Mandanten einen neuen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf einstweilige Aussetzung der Speicherung gestellt. Die bisherige Auflage, die das Gericht gestellt hatte, läuft nämlich am. 11. September aus. Lediglich für sechs Monate gilt die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht, dann wollte das Gericht weiter verhandeln. Daher hat Rechtsanwalt Starostik im Namen der 34.000 Klägerinnen und Kläger einen neuen Antrag (PDF) gestellt. Darin fordert er erneut die Aussetzung der Speicherung der Verbindungsdaten und liefert neue Argumente. Der Antrag auf einen erneuten Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts sei zudem besonders dringend, weil ab 2009 nicht nur Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Kurznachrichten und der Aufenthaltsort von Handys gespeichert werden müssen, sondern zudem auch die von Emails oder Anonymisierungsdiensten. Starostik führt in seinem Antrag an, dass Journalisten, Menschenrechtsorganisationen und Oppositionelle in totalitären Regimes wie dem Iran oder Burma auf Anonymiserungsdienste angewiesen seien. Da man dort für Regierungskritik mit Verhaftungen, Gefängnisstrafen und Folter rechnen muss, schützten Anonymiserungsdienste gar "Leben und Freiheit dieser Personen". Aufgrund dieser Vielzahl neuer Argumente rechnet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sich gute Chancen aus, da das Gericht bereits am 11. März dem Antrag der Beschwerdeführer teilweise stattgegeben hatte. Da die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach sechs Monaten ausläuft, ist bis 11. September mit einer Entscheidung über den neuen Antrag zu rechnen. (Malo) Verwandte News
Trackbacks
Hoffentlich wird das was Xenor am 18.08.2008 19:08
Ich danke Herrn Starostik vielmals für seine sehr vielfachen Bemühungen und wünsche ihm viel Erfolg leogutmut am 19.08.2008 03:10
Fettes RESPECT an Herrn Starostik, das er als Anwalt unentgeldlich für eine so gute Sache eintritt! Wären nur alle so Diablokiller999 am 19.08.2008 10:19
Wieso dieser Hang zum dramatisch, mystischen? Wieso muss der 11. September nur noch für das Schlechte hinhalten? Bei diesem Datum muss man damit rechnen daß die Aussetzung nicht verlängert wird. Der Woodoo ist ja in den Köpfen der Richter schon lange angelangt oder nicht? GFXman am 19.08.2008 14:51
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