gullinews am Dienstag, 10.06.2008 16:19 Uhr
Zwei Jahre hatte es gedauert, bis die Richter des Europäischen Gerichtshofes einen Termin für die Verhandlung festgelegt hatten. Der 1. Juli 2008 soll es werden. An diesem Tag soll die mündliche Verhandlung stattfinden, welcher die EU zu einem Umdenken zwingen könnte.
Irland ist der Vorratsdatenspeicherung nämlich keinesfalls so negativ entgegen getreten wie etwa Deutschland. Dort ist es bereits seit langem an der Tagesordnung, dass Telefonverbindungsdaten etwa für drei Jahre gespeichert werden, eine 12 Monate andauernde Frist soll für Internetverbindungen durchgesetzt werden. In erster Linie geht es den Iren darum, auf welcher Rechtsgrundlage die sogenannte "Data-Retention" Richtlinie verfasst wurde. Diese begründet sich nämlich nicht, wie man vermuten möchte, auf der Grundlage der Terrorismusbekämpfung. Vielmehr ist diese Richtlinie ein Produkt, welches dem Artikel 95 EG entsprungen ist. Dieser regelt den Binnenverkehr in der EU. Da der Haupttenor der Richtlinie sich jedoch darauf stützt, Terrorismus und schwerste Kriminalität zu bekämpfen, sei dieser Ansatz völlig falsch.
Ein positives Merkmal hat die Klage. Sollte die Richtlinie gestürzt werden, da sie sich auf eine falsche Basis gründete, so muss sie neu beschlossen werden. Dies würde einerseits das komplette Verfahren verzögern, zum anderen besteht die realistische Möglichkeit, dass die "Speicherwut" nicht erneut in dieser Form beschlossen wird.
(via futurezone, thx!)
| 0 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
gullinews am 10.06.2008 15:48:35: |
Suche
Verwandte NewsVorratsdatenspeicherung: Schleswig-Holstein will auch ein Stück vom Kuchen
Vorratsdatenspeicherung: Ich weiß, wo dein iPhone wohnt
Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Vorratsdatenspeicherung: Europäischer Gerichtshof wird am 10. Februar entscheiden