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24. September 2008
Vorratsdatenspeicherung Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für ProviderDie Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland erst seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Bei der Internet-Nutzung gilt sogar noch eine Übergangsfrist, die besagt, dass Provider, die der Pflicht, Verbindungsdaten zu speichern, nicht nachkommen, bis zum Januar 2009 keine Sanktionen zu befürchten haben. Trotzdem sorgte diese Maßnahme bereits für sehr viele politische und juristische Meinungsverschiedenheiten zwischen Befürwortern und Gegnern. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in dieser Debatte für neuen Zündstoff gesorgt, indem es die Meinung vertritt, dass Provider unter bestimmten Umständen der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen müssen. Geklagt hatte die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma. Dieser wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin mitgeteilt, dass die Auflagen für die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten in ihrer jetzigen Form unverhältnismäßig und verfassungswidrig sein könnten. Daraus würde sich ableiten, dass der Speicherungspflicht nicht nachgekommen werden muss. Ob das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung ganz verbietet, sie einschränkt oder sie komplett für verfassungsgemäß erklärt, ist fraglich. Momentan ist eine einstweilige Anordnung in Kraft, die besagt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten zwar wie im Gesetz vorgesehen geschieht, der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Für das endgültige Urteil halten viele Experten aber auch eine endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror, von Gegnern aber als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bundesbürger gewertet wird, für denkbar. Dann würden die Provider, die bereits in die zur Speicherung nötige Infrastruktur investiert haben, möglicherweise auf ihren Kosten sitzen bleiben. (Annika Kremer) (via heise News, thx) Verwandte News
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Speichern die Provider das nicht sowieso freiwillig? Die Telekom hat doch schon vorher 3 Monate lang gespeichert, welche dynamische IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt welchem Telefonanschluss angehörte. t-time am 24.09.2008 15:16
Zitat: ...der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Für das endgültige Urteil halten viele Experten aber auch eine endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror, von Gegnern aber als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bundesbürger gewertet ... SPMan am 24.09.2008 15:27
Zitat: Zitat von Gulli:News Momentan ist eine einstweilige Anordnung in Kraft, die besagt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten zwar wie im Gesetz vorgesehen geschieht, der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Zitat: Zitat von Heise.de Laut einer Statistik der Bundesregierung ... DasFragezeichen am 24.09.2008 15:47
Zitat: die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror Es wird nicht mehr als solches Mittel dagegen angesehen. Zitat: Zitat von Dieter Wiefelspütz „Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus ... Fryhstyxei am 24.09.2008 18:21
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