Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Provider

gullinews am Mittwoch, 24.09.2008 04:04 Uhr

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Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland erst seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Bei der Internet-Nutzung gilt sogar noch eine Übergangsfrist, die besagt, dass Provider, die der Pflicht, Verbindungsdaten zu speichern, nicht nachkommen, bis zum Januar 2009 keine Sanktionen zu befürchten haben. Trotzdem sorgte diese Maßnahme bereits für sehr viele politische und juristische Meinungsverschiedenheiten zwischen Befürwortern und Gegnern. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in dieser Debatte für neuen Zündstoff gesorgt, indem es die Meinung vertritt, dass Provider unter bestimmten Umständen der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen müssen.

Geklagt hatte die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma. Dieser wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin mitgeteilt, dass die Auflagen für die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten in ihrer jetzigen Form unverhältnismäßig und verfassungswidrig sein könnten. Daraus würde sich ableiten, dass der Speicherungspflicht nicht nachgekommen werden muss.

Derartige Fragen könnten nun, da sich zunehmend abzeichnet, dass mit einem Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht vor Ende der Übergangsfrist zu rechnen ist, einiges an Bedeutung erlangen. Ursprünglich hatte es so ausgesehen, als würde über die eingereichten Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung (darunter eine von 34.000 Menschen eingereichte Massen-Verfassungsbeschwerde, die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland) noch in diesem Jahr entschieden. Das wird nun aber höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein. Somit müssen die Provider entscheiden, ob sie der Speicherpflicht ab spätestens Januar nachkommen oder, wie im aktuellen Fall, gegen diese Pflicht vor Gericht gehen.

Ob das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung ganz verbietet, sie einschränkt oder sie komplett für verfassungsgemäß erklärt, ist fraglich. Momentan ist eine einstweilige Anordnung in Kraft, die besagt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten zwar wie im Gesetz vorgesehen geschieht, der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Für das endgültige Urteil halten viele Experten aber auch eine endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror, von Gegnern aber als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bundesbürger gewertet wird, für denkbar. Dann würden die Provider, die bereits in die zur Speicherung nötige Infrastruktur investiert haben, möglicherweise auf ihren Kosten sitzen bleiben. (Annika Kremer)

(via heise News, thx)

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