gullinews am Donnerstag, 04.09.2008 21:26 Uhr
Die Vorratsdatenspeicherung, in Deutschland seit Anfang des Jahres in Kraft (wenn auch mit einer Übergangsregelung für Internet-Provider) besagt, dass sämtliche Verbindungsdaten, also wer mit wem kommuniziert, vom Provider sechs Monate lang gespeichert werden müssen. Von Beginn an war und ist diese Regelung ein rotes Tuch für datenschutzinteressierte Menschen.
Unter anderem befürchten die Gegner der Maßnahme, dass die gesammelten Daten missbraucht und gestohlen werden könnten, aber auch, dass das Gefühl, nicht mehr für sich behalten zu können, zu wem man wann Kontakt hat, Angst und Änderungen im Kommunikationsverhalten bei den Menschen auslöst. Letztere Befürchtung scheint sich, nach nunmehr acht Monaten Vorratsdatenspeicherung, zu bestätigen. In einer kürzlich erfolgten Forsa-Umfrage gab ungefähr die Hälfte aller Befragten an, aufgrund der Vorratsdatenspeicherung ihr Kommunikationsverhalten geändert haben.
Aus diesen und einigen anderen Gründen entwarf der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine der größten Datenschutzorganisationen Deutschlands, zusammen mit dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung. An dieser konnten sich besorgte Bürger beteiligen, indem sie eine Vollmacht ausfüllten. Diese Aktion wurde im vergangenen Herbst und Winter zu einem zentralen Bestandteil der Aktivitäten deutscher Datenschutzbewegungen. Letzten Endes beteiligten sich über 34.000 Leute, mehr als jemals zuvor an einer Verfassungsbeschwerde.
Ein endgültiges Urteil zu dieser Verfassungsbeschwerde steht noch aus; es ist wohl Anfang nächsten Jahres damit zu rechnen. Deswegen wurden von den Initiatoren bereits zweimal Eilanträge eingereicht, die zum Ziel hatten, die Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil auszusetzen. Bei der ersten Entscheidung Anfang des Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht, die eigentliche Datenspeicherung wie von dem neuen Gesetz vorgesehen weiterlaufen zu lassen. Allerdings wurde der Zugriff auf die Daten auf wenige schwere Straftaten und bestimmte Personengruppen beschränkt.
Viele Datenschützer kritisierten diese Regelung, da sie, unter anderem aufgrund des Einflusses dieser Überwachungsmaßnahme auf das Verhalten der Menschen, bereits in der Speicherung selbst ein großes Risiko und einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff sehen.
Nachdem die letzte einstweilige Anordnung nach sechs Monaten auslief, wurde heute über den zweiten Eilantrag (mit denselben Forderungen, aber zusätzlichem Material der Datenschützer, das belegen sollte, wieso auch die Datenspeicherung selbst ausgesetzt werden sollte) entschieden.
Wieder wurde die Datenspeicherung nicht ausgesetzt. Statt dessen soll die bisherige Regelung weitere sechs Monate (voraussichtlich also bis zum endgültigen Urteil) gelten. Rechtsanwalt Starostik schreibt in einer Pressemitteilung: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem mir heute zugestellten Beschluss die einstweilige Anordnung betreffend die Durchführung der Vorratsdatenspeicherung (§§ 113a ff. TKG) für weitere sechs Monate verlängert. Damit bleibt weiterhin die Datenerhebung im Wege der Vorratsdatenspeicherung möglich, lediglich die Auskunftserteilung ist eingeschränkt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht sich ausdrücklich vorbehalten, den Beschluss im Hinblick darauf abzuändern, dass nunmehr durch §§ 34b des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und 6c des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes die Auskunftserteilung auch fürZwecke der Gefahrenabwehr und Aufgaben des Verfassungsschutzes möglich ist. Die Bundesregierung wird im Rahmen des laufenden Beschlusses dem Gericht bis zum 01.03.2009 über die praktischen Auswirkungen derVorratsdatenspeicherung und der einstweiligen Anordnung für den Zeitraum August 2008 bis Januar 2009 zu berichten haben."
Zunächst einmal bleibt also alles beim Alten. Die Provider müssen protokollieren, wer wann mit wem telefoniert, allerdings dürfen Ermittler nur unter bestimmten Bedingungen auf diese Daten zugreifen. Ab Januar 2009 kommt auch die Speicherung von Internet- und Email-Verbindungsdaten hinzu. Zwar haben die in dieser Sache engagierten Datenschützer keine Niederlage erlitten- immerhin bleibt der Zugriff auf die Daten eingeschränkt und ein Sieg im endgültigen Verfahren ist weiterhin absolut möglich-, zufrieden dürften sie jedoch auch nicht sein mit der aktuellen Entscheidung, hatten sie doch im Vorfeld des Eilantrags immer wieder die Gefährlichkeit der Datenspeicherung als solcher betont. (Annika Kremer)
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Schattenspieler am 05.09.2008 16:43:11: |
CINCLANT am 05.09.2008 22:46:49: |
Schattenspieler am 05.09.2008 23:13:12: |
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