gulli: Vorratsdatenspeicherung: Regierung bessert nach, Telekom bereitet sich auf Umsetzung vor

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29. August 2008

Vorratsdatenspeicherung Regierung bessert nach, Telekom bereitet sich auf Umsetzung vor

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist in Deutschland die sogenannte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten offiziell in Kraft. Die im November 2007 offiziell vom Parlament beschlossene Regelung sieht vor, dass die Verbindungsdaten sämtlicher Telefon- und Handygespräche, Internetverbindungen und Emails von den Providern sechs Monate lang gespeichert werden müssen.

Unter Verbindungsdaten versteht man bei Telefongesprächen die eigene und die angerufene Nummer sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs, bei Mobiltelefonen auch den durch die verwendete Mobilfunkzelle identifizierten ungefähren Ort des Gesprächs. Bei Nutzung des Internets werden die eigene IP-Adresse, Zeitraum und Dauer der Nutzung gespeichert (nicht, wie von einigen Leuten angenommen, besuchte Internetseiten), bei Emails die Absender- und Empfängeradresse und der Zeitpunkt der Versendung (wobei hierbei teilweise eine Speicherung auch anderer sogenannter Header-Daten, unter anderem der Betreffzeile, aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen werden kann). Bei Internet und Email gilt allerdings noch bis Ende des Jahres eine Übergangsregelung, während der zwar theoretisch gespeichert werden muss, Verstöße aber nicht sanktioniert werden.

Von der Vorratsdatenspeicherung erhofft sich die Bundesregierung einen Vorteil bei der Bekämpfung schwerer Verbrechen, insbesondere solcher mit terroristischem Hintergrund. Einige Experten allerdings bezweifeln, dass mit dieser Maßnahme wirklich eine nennenswerte Erhöhung der Aufklärungsquote erzielt werden kann. Datenschützer und eine zunehmend größer werdende Zahl besorgter Bürger kritisieren die Vorratsdatenspeicherung aus anderen Gründen: Sie sehen darin eine Einschränkung ihrer Rechte und individuellen Freiheiten. Vor allem sehen sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, dass jeder selbst bestimmen darf, was mit seinen Daten geschieht, verletzt. Weitere Hauptargumente sind das Risiko, dass die gespeicherten Daten missbraucht werden oder in falsche Hände fallen (besonders leicht vorstellbar angesichts der jüngsten Datenskandale) und andererseits die Gefahr von durch den völligen Verlust der Anonymität bei der Verwendung bestimmter Kommunikationsmedien ausgelösten Denkweisen- und Verhaltensänderungen. Letzteres Argument wird durch eine Befragung des kritisch mit der Vorratsdatenspeicherung befassten Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik sowie durch eine kürzlich durchgeführte Forsa-Umfrage gestützt. Beide Befragungen ergaben, dass ein signifikanter Teil der Bevölkerung sein Kommunikationsverhalten aufgrund der Vorratsdatenspeicherung verändert hat (die Forsa-Umfrage kam auf einen Anteil von immerhin der Hälfte der Befragten, die über solche Verhaltensänderungen berichteten). Betroffene sehen beispielsweise davon ab, Beratungsstellen oder Angehörige bestimmter Berufsgruppen (wie beispielsweise Anwälte) zu kontaktieren, weil sie befürchten, dass das ein schlechtes Licht auf sie werfen könnte. Ebenfalls relativ verbreitet ist der Verzicht auf bestimmte Suchanfragen im Internet oder die Tendenz, das Handy öfter als zuvor zuhause zu lassen, um nicht "überall geortet werden zu können". Angehörige von Vertrauensberufen (wie Ärzte, Psychologen, Anwälte, aber auch auf Informantenschutz bedachte Journalisten) berichten, dass sie häufig um persönliche Gespräche an Stelle der Verwendung von Telefon oder Email gebeten werden, was teilweise einen erheblichen Mehraufwand und eine Arbeitserschwernis für sie darstellt.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde bereits mit Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem bereits erwähnten Rechtsanwalt Starostik initiiert und von gut 34.000 Menschen unterzeichnet wurde. Ein endgültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Verfassungsbeschwerde ist voraussichtlich Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Momentan ist eine aufgrund eines Eilantrags beschlossene Regelung in Kraft, die die Datenspeicherung als solche zwar erlaubt, den Zugriff auf die gespeicherten Daten aber gegenüber dem ursprünglichen Gesetz stark einschränkt. Da diese Regelung demnächst ausläuft, wurde kürzlich ein neuer Eilantrag eingereicht, der sich unter anderem auf die Forsa-Umfrage beruft und eine völlige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil fordert.

Nun ist sich die Bundesregierung ihrer Sache offenbar selbst nicht mehr so sicher und bessert nach. Am 08.08. dieses Jahres wurde beschlossen, kleine Email-Provider (bis zu welcher Kundenzahl Anbieter in diese Kategorie fallen, ist allerdings nicht genau aus dem neuen Gesetzesentwurf ersichtlich) von der Pflicht, an einen Dienst der Bundesnetzagentur zur automatisierten Datenabfrage angeschlossen zu sein, auszunehmen. Dieser Schritt wird unter anderem mit dem "unverhältnismäßig hohen Aufwand" für kleine Anbieter bei einer "Teilnahme an dem automatisierten Auskunftsverfahren" begründet, also mit mangelnder Praktikabilität der bisherigen Regelung. Die Vorratsdatenspeicherung selbst allerdings ist von der Einschränkung nicht betroffen und muss weiterhin durchgeführt werden; es entfällt lediglich die Pflicht zur automatisierten Bereitstellung der Daten.

AK, Vorratsdatenspeicherung, Telekom, Klage, VerbindungsdatenBei der geplanten Gesetzesänderung handelt es sich also eher um eine kleine Detailanpassung als um ein wirkliches Abrücken von der bisherigen Linie. Eine Auswirkung dieser Neuregelung auf den Ausgang der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist also sehr unwahrscheinlich.

Währenddessen bereiten sich die Provider offenbar schon mit Hochdruck auf eine Teilnahme an der Vorratsdatenspeicherung vor. Gegenüber heise online äußerte ein Telekom-Sprecher, "die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen sei "demnächst" abgeschlossen". Für die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur wurden bei der Telekom eigene Arbeitsgruppen gebildet; die Gesamtkosten schätzt das Unternehmen auf etwa 12 Millionen Euro. Von anderen Providern gibt es noch keine näheren Auskünfte über den Stand ihrer Vorbereitungen, es ist aber anzunehmen, dass auch sie sich (trotz der unsicheren Perspektive angesichts der laufenden Verfassungsbeschwerde) bereits auf eine fristgerechte Umsetzung der Vorschriften, also das Speichern sämtlicher Verbindungsdaten ab dem 1. Januar 2009, vorbereiten. (Annika Kremer)

(Bild: Die Vollmachten der Beschwerdeführer zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung werden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Quelle: wiki.vorratsdatenspeicherung.de/)

  • Wer weiss das schon... ... mit distributed computing geht's evtl. noch etwas flotter! Ähemm ... Grüßle TH

    TroubleHelix am 30.08.2008 20:32
  • Einige hier haben es ja begriffen... das es überhaupt nicht um Terroristen geht!!! Warum? Weil mit der Speicherung... angeblich ohne Inhalt, sondern nur die Zeiten und Dauer der Verbindungen... ja garkeine präventive Anschlagsvereitelung möglich ist - also widerspricht sich das angebliche Motiv ja schon von selbst! Wie will man im vornherein einen Bombenbauer, der so saublöd ist und per Email seine Pläne rumschickt, also Dingfest machen ...

    ghostuser am 30.08.2008 22:19
  • Zitat: Zitat von KidZler  Naja wird ab da halt bloss noch alles verschlüsselt gemacht VPN + TOR bzw SOCKS -.- Und alles ist Geritzt ^^ Dann kann von mir aus der nächste daten Skandal kommen Die glauben doch nicht im ernst das sie damit Terroristen fangen ... die müssen dan schon wirklich aus der Steinzeit kommen mFg TOlle Logik. Ach ich benutz halt TOR für alles. Ja schön. Mal ...

  • Zitat: Zitat von Kerian  VDS gilt Europeweit. Da bleiben nur noch lahme weit entfernte Rechner übrig. Europaweit ist nicht ganz richtig, die VDS gilt nur EU-weit. D.h. beispielsweise, daß Server i.d. Helvetischen Konföderation davon nicht betroffen sind. Und die ist weder weit weg, noch über lahme Leitungen zu erreichen. Rapidshare ist ein gutes Beispiel. @TroubleHelix: Wat, wer bist du denn? -.-

    Schattenspieler am 31.08.2008 16:35
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