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29. August 2008
Vorratsdatenspeicherung Regierung bessert nach, Telekom bereitet sich auf Umsetzung vorSeit dem 1. Januar dieses Jahres ist in Deutschland die sogenannte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten offiziell in Kraft. Die im November 2007 offiziell vom Parlament beschlossene Regelung sieht vor, dass die Verbindungsdaten sämtlicher Telefon- und Handygespräche, Internetverbindungen und Emails von den Providern sechs Monate lang gespeichert werden müssen. Unter Verbindungsdaten versteht man bei Telefongesprächen die eigene und die angerufene Nummer sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs, bei Mobiltelefonen auch den durch die verwendete Mobilfunkzelle identifizierten ungefähren Ort des Gesprächs. Bei Nutzung des Internets werden die eigene IP-Adresse, Zeitraum und Dauer der Nutzung gespeichert (nicht, wie von einigen Leuten angenommen, besuchte Internetseiten), bei Emails die Absender- und Empfängeradresse und der Zeitpunkt der Versendung (wobei hierbei teilweise eine Speicherung auch anderer sogenannter Header-Daten, unter anderem der Betreffzeile, aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen werden kann). Bei Internet und Email gilt allerdings noch bis Ende des Jahres eine Übergangsregelung, während der zwar theoretisch gespeichert werden muss, Verstöße aber nicht sanktioniert werden. Aus diesen und weiteren Gründen wurde bereits mit Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem bereits erwähnten Rechtsanwalt Starostik initiiert und von gut 34.000 Menschen unterzeichnet wurde. Ein endgültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Verfassungsbeschwerde ist voraussichtlich Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Momentan ist eine aufgrund eines Eilantrags beschlossene Regelung in Kraft, die die Datenspeicherung als solche zwar erlaubt, den Zugriff auf die gespeicherten Daten aber gegenüber dem ursprünglichen Gesetz stark einschränkt. Da diese Regelung demnächst ausläuft, wurde kürzlich ein neuer Eilantrag eingereicht, der sich unter anderem auf die Forsa-Umfrage beruft und eine völlige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil fordert. Nun ist sich die Bundesregierung ihrer Sache offenbar selbst nicht mehr so sicher und bessert nach. Am 08.08. dieses Jahres wurde beschlossen, kleine Email-Provider (bis zu welcher Kundenzahl Anbieter in diese Kategorie fallen, ist allerdings nicht genau aus dem neuen Gesetzesentwurf ersichtlich) von der Pflicht, an einen Dienst der Bundesnetzagentur zur automatisierten Datenabfrage angeschlossen zu sein, auszunehmen. Dieser Schritt wird unter anderem mit dem "unverhältnismäßig hohen Aufwand" für kleine Anbieter bei einer "Teilnahme an dem automatisierten Auskunftsverfahren" begründet, also mit mangelnder Praktikabilität der bisherigen Regelung. Die Vorratsdatenspeicherung selbst allerdings ist von der Einschränkung nicht betroffen und muss weiterhin durchgeführt werden; es entfällt lediglich die Pflicht zur automatisierten Bereitstellung der Daten.
Währenddessen bereiten sich die Provider offenbar schon mit Hochdruck auf eine Teilnahme an der Vorratsdatenspeicherung vor. Gegenüber heise online äußerte ein Telekom-Sprecher, "die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen sei "demnächst" abgeschlossen". Für die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur wurden bei der Telekom eigene Arbeitsgruppen gebildet; die Gesamtkosten schätzt das Unternehmen auf etwa 12 Millionen Euro. Von anderen Providern gibt es noch keine näheren Auskünfte über den Stand ihrer Vorbereitungen, es ist aber anzunehmen, dass auch sie sich (trotz der unsicheren Perspektive angesichts der laufenden Verfassungsbeschwerde) bereits auf eine fristgerechte Umsetzung der Vorschriften, also das Speichern sämtlicher Verbindungsdaten ab dem 1. Januar 2009, vorbereiten. (Annika Kremer) (Bild: Die Vollmachten der Beschwerdeführer zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung werden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Quelle: wiki.vorratsdatenspeicherung.de/) Verwandte News
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Wer weiss das schon... ... mit distributed computing geht's evtl. noch etwas flotter! Ähemm ... Grüßle TH TroubleHelix am 30.08.2008 20:32
Einige hier haben es ja begriffen... das es überhaupt nicht um Terroristen geht!!! Warum? Weil mit der Speicherung... angeblich ohne Inhalt, sondern nur die Zeiten und Dauer der Verbindungen... ja garkeine präventive Anschlagsvereitelung möglich ist - also widerspricht sich das angebliche Motiv ja schon von selbst! Wie will man im vornherein einen Bombenbauer, der so saublöd ist und per Email seine Pläne rumschickt, also Dingfest machen ... ghostuser am 30.08.2008 22:19
Zitat: Zitat von KidZler Naja wird ab da halt bloss noch alles verschlüsselt gemacht VPN + TOR bzw SOCKS -.- Und alles ist Geritzt ^^ Dann kann von mir aus der nächste daten Skandal kommen Die glauben doch nicht im ernst das sie damit Terroristen fangen ... die müssen dan schon wirklich aus der Steinzeit kommen mFg TOlle Logik. Ach ich benutz halt TOR für alles. Ja schön. Mal ... Kerian am 31.08.2008 08:04
Zitat: Zitat von Kerian VDS gilt Europeweit. Da bleiben nur noch lahme weit entfernte Rechner übrig. Europaweit ist nicht ganz richtig, die VDS gilt nur EU-weit. D.h. beispielsweise, daß Server i.d. Helvetischen Konföderation davon nicht betroffen sind. Und die ist weder weit weg, noch über lahme Leitungen zu erreichen. Rapidshare ist ein gutes Beispiel. @TroubleHelix: Wat, wer bist du denn? -.- Schattenspieler am 31.08.2008 16:35
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