gulli: Vorratsdatenspeicherung: Bundespräsident Köhler soll nicht unterschreiben

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05. Dezember 2007

Vorratsdatenspeicherung Bundespräsident Köhler soll nicht unterschreiben

Der AK Vorrat hat Bundespräsident Horst Köhler gebeten, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterschreiben, da das Gesetz "offensichtlich verfassungswidrig" sei. Köhler verweigerte bereits Unterschriften bei der Neufassung des Flugsicherheitsgesetzes und dem Verbraucherinformationsgesetzes.

Insofern stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch die VDS einen präsidialen Dämpfer erhält - selbst einige Abgeordnete der SPD, die für das gesetz stimmten, gaben bereits an, dies nur angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken und der Hoffnung getan zu haben, dass das Gesetz vor dem BVerfG ohnehin keinen Bestand haben wird.

Im Brief an Köhler führte der AK Vorrat an, dass CDU, CSU und SPD einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen hätten und beriefen sich ebenfalls auf das Bundesverfassungsgericht, das 2003 feststellte, dass es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge, wenn

"...die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Weiter verwies der Arbeitskreis auf die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welche nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen abdecke und darüber hinaus wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden müsste.

Das Schreiben an den Bundespräsidenten ist im externer Link in neuem Fenster folgtWortlaut auf der Site des AK Vorrat veröffentlicht. Der nicht unumstrittene Köhler hat einmal mehr Gelegenheit, den Parlamentariern die Verfassung zu lehren - eine Aufgabe, die er in der Vergangenheit bei Bedarf durchaus wahrgenommen hat.

  • Zitat: Zitat von kowe  Wieso, Downloader sind doch Schwerstkriminelle, das weiss doch jeder mittlerweile, oder? Ja leider es macht keinen Spaß mehr noch irgendwas zu machen egal was

    Sharing-insider am 26.12.2007 20:36
  • Was die Richtlinie da schreibt ist völlig egal. Die Umsetzung in deutsches Recht ist das was zählt. Und da gibt es diesen Passus gar nicht.

    Testlaeufer am 27.12.2007 02:05
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