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28. Juni 2007
Vorratsdatenspeicherung Probleme in Deutschland und Österreich bei der EinführungDass die Verbindungsdatenspeicherung nach der Absegnung auf EU-Ebene nicht im Schnelldurchlauf in nationales Recht umgesetzt werden kann, hat sich - glücklicherweise - schnell angekündigt. Nach der Klage Irlands vor dem EuGH hält auch das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein die Maßnahme für verfassungswidrig. In Österreich will man "nicht den Musterknaben spielen" und angesichts zahlreicher Bedenken auch Verwarnungen durch die EU in Kauf nehmen. "Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch Umsetzung der EG-Richtlinie (Richtlinie 2006/24/EG) ist verfassungsrechtlich nicht tragbar", "Die IP-Adresse wird in der Praxis von vielen Internetanbietern – entgegen der Gesetzeslage – "mitgeloggt". Erhalten die Behörden Zugriff auf Logdateien, so lassen sich umfassende Interessenprofile des Betroffenen abbilden. So lässt sich etwa bei einem Besuch einer Online-Zeitung genau nachvollziehen, für welche Zeitungsartikel er sich interessiert hat. Verknüpft man die Log-Dateien verschiedener Anbieter, lässt sich mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ein umfassendes Persönlichkeitsbild erstellen. Hierauf soll nach der Gesetzesbegründung – abgesehen vom einfachen Tatverdacht, der sehr leicht gegeben sein kann – ohne jede Eingriffsschwelle zugegriffen werden können. Ein Richtervorbehalt besteht in diesem Falle ebenfalls nicht." Die Folgerung: die geplanten Maßnahmen verstoßen gegen Verfassung und EU-Gesetze. Insbesondere die Tatsache, dass Alternativen zum Generalverdacht gegen alle EU-Bürger existieren, die jedoch nicht genutzt oder auch nur erwogen werden, stößt dem ULD sehr sauer auf: "Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig, weil sie nicht erforderlich ist. Ein milderes und geeignetes Mittel wäre die gesetzliche Regelung eines so genannten Quick Freeze. Mit einer solchen Regelung können die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt werden, in einem konkreten Verdachtsfall die zeitlich begrenzte Speicherung bestimmter Kommunikationsbeziehungen anzuordnen." Besonders die Befugnisse, die deutsche und ausländische Geheimdienste erlangen, stellen ebenfalls grobe Verfassungsverstöße dar: "Die Nachrichtendienste werden ... Verkehrs- und Standortdaten der Betroffenen auch ohne einen konkreten Straftatenverdacht bzw. ohne eine konkrete Gefahrenlage erhalten... Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die erlangten Daten Nachrichtendiensten anderer Staaten zur Verfügung gestellt werden. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Proliferation derartiger Daten zunehmen. Eine solche Vorrats-Überwachung weiter Kreise der Bevölkerung für nachrichtendienstliche Zwecke nicht hingenommen werden, die Verfassungswidrigkeit einer solchen Maßnahme wäre offensichtlich." Auch in Österreich Die österreichische Haltung ist insofern bemerkenswert, als dass Österreich eines der EU-Länder ist, welchen ohnehin bereits im Vorfeld verlängerte Fristen zur Umsetzung der VDS in nationales Recht eingeräumt wurden. Während planmäßig die Umsetzung zum 15. September 2007 ansteht, hat Österreich Zeit bis zum Frühjahr 2008, um die entsprechenden Gesetze zu erlassen. Die Fronten verlaufen in Österreich jedoch wie in allen anderen Ländern auch: während sich Bürgerinitiativen und Datenschützer gegen die geplanten Regelungen aussprechen und die Internetwirtschaft gegen die teuren und in ihren Augen sinnlosen Maßnahmen Sturm läuft, drängt Unterhaltungs- und Medienindustrie auf gar noch längere Speicherpflichten und leichteren Datenzugriff auf die ermittelten Daten auch durch private Ermittler. Womit die VDS das Potential hat, europaweit zu zeigen, nach welchen Kriterien Gesetze gestaltet und umgesetzt werden: zugunsten einer technologie- und fortschrittsfeindlichen Industrie oder entsprechend von Verfassungs- und Bürgerrechten. Verwandte News
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Zitat: Zitat von titus_shg Irgendwelche Schäubles oder Schilys sind beliebig austauschbar, wirklich gefährlich ist der (für die Öffentlichkeit nahezu unidentifizierbare) Apparat, der dahinter steckt. Und der bleibt weitgehend derselbe, egal welcher Minister nun gerade das jeweilige Amt inne hat. DARUM ändert sich auch nix bzw. deshalb verschlimmert sich alles nur. Stimmt. kovalski am 29.06.2007 15:59
Zitat: Zitat von gulli:news "Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch Umsetzung der EG-Richtlinie (Richtlinie 2006/24/EG) ist verfassungsrechtlich nicht tragbar", fasst das USD Schleswig-Holstein lakonisch zusammen. Schön! Nur wer oder was ist das "USD Schleswig-Holstein"? - GOOGLE findet insoweit nur das gulli:board. Gravenreuth am 29.06.2007 16:08
Zitat: Zitat von Gravenreuth Schön! Nur wer oder was ist das "USD Schleswig-Holstein"? - GOOGLE findet insoweit nur das gulli:board. Bitte nach oben sehen: http://board.gulli.com/thread/802139...infuehrung/#10 _Agnostiker_ am 29.06.2007 16:11
Zitat: Zitat von Gravenreuth Schön! Nur wer oder was ist das "USD Schleswig-Holstein"? - GOOGLE findet insoweit nur das gulli:board. Soll eher ULD heißen. USD ist ein Tippfehler Zitat: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein https://www.datenschutzzentrum.de/ ghosthunter am 29.06.2007 16:17
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