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18. April 2007
Vorratsdatenspeicherung Kabinett berät heute über TelefonüberwachungDer Gesetzentwurf zur Telefonüberwachung wird heute dem Bundeskabinett vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen Telekommunikationsfirmen verpflichtet werden, alle Daten ihrer Kunden zu speichern, die beim Telefonieren, dem Verschicken von SMS, Mails, Telefax oder dem Surfen im Internet anfallen. Auszüge aus der Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries zur Reform der Telekommunikationsüberwachung vor dem Deutschen Bundestag am 30. März 2007 in Berlin: (an die Fraktion der Grünen gewendet bezüglich der Regelung der Berufsgeheimnisträger bzw. einem Zeugnisverweigerungsrecht derer) "(...) Nicht nur in der Frage, wer absoluten Schutz genießt, schießen Sie über das Ziel hinaus, sondern auch in der Frage, wie weit dieser Schutz reicht, fehlen Differenzierungen. Sie knüpfen nicht an die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts an, sondern stellen allein auf die Person des Berufsgeheimnisträgers ab. Was das für Folgen hätte, will ich Ihnen verdeutlichen: Angenommen, ein Rechtsanwalt führt ein Telefongespräch, das mit seiner Rolle als Verteidiger nichts zu tun hat. Dann wird es von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nicht erfasst. Abhören dürfte man dieses Gespräch nach Ihren Vorstellungen nicht; denn Sie sagen: Einen Rechtsanwalt darf man nicht abhören. Sie knüpfen ja nur an der Person des Anwalts an. (...) Als Zeuge aussagen über dieses Telefonat müsste der Anwalt hingegen – er hat ja in dieser Hinsicht kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das, glauben wir, wäre unsystematisch. (...) Ein zweites Beispiel: Stellen Sie sich vor, jemand wickelt seine kriminellen Drogengeschäfte über das Telefon ab, macht das aber nicht von seinem eigenen Anschluss aus, sondern von dem Anschluss der unter ihm wohnenden Hebamme, die natürlich mit diesen Drogengeschäften gar nichts zu tun hat. Für die Hebamme bestünde kein Zeugnisverweigerungsrecht. Aber weil es ihr Telefon ist, wäre dieses Telefon pauschal von Überwachungsmaßnahmen ausgenommen. Das kann nicht das sein, was wir wollen. (...) Wir brauchen im Gesetz eine klare Regelung dafür, bei der Verfolgung welcher Straftaten eine Telefonüberwachung überhaupt zulässig ist. (...) Die Telefonüberwachung nicht mehr an konkrete Straftaten, sondern an allgemeine Kriterien zu koppeln, ist schwierig; darüber haben wir schon in der vergangenen Legislaturperiode öfter diskutiert. (...) Verwandte News
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