gulli: Vorratsdatenspeicherung: Rechtmäßigkeit durch Bundestags-Gutachten bezweifelt
17. August 2006

Vorratsdatenspeicherung Rechtmäßigkeit durch Bundestags-Gutachten bezweifelt

Die geplante Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Email und Internet stößt auf weitere Bedenken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Pauschalüberwachung. Das Gutachten wörtlich: "Es bestehen Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies betrifft zum einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten."

Dem Bundestags-Gutachten zufolge ist im Hinblick auf die deutschen Grundrechte "zweifelhaft, dass dem Gesetzgeber aufgrund der europarechtlichen Vorgaben eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird." Selbst unter Berücksichtigung eines Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sei die "Gebotenheit und Angemessenheit" der Vorratsdatenspeicherung fraglich, schreiben die Rechtsexperten des Bundestags. Als zur Verminderung von Kriminalität und Terrorismus "gleich geeignete, weniger belastende Alternative" sei es möglich, nur die Daten von Verdächtigen auf richterliche Anordnung zu speichern, "ohne jeden Nutzer elektronischer Kommunikation einem präventiven Verdacht zur unterwerfen."

Die EU-Richtlinie sieht ursprünglich vor, dass zur verbesserten Strafverfolgung protokolliert werden soll, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Die verdachtsunabhängige Überwachung sämtlicher EU-Bürger wird scharf kritisiert, ihre Vereinbarkeit mit Verfassungsgrundsätzen wird bezweifelt.

"Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

"Eine Totalprotokollierung bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung. Das Gutachten des Bundestags bestätigt die Meinung vieler Rechtsexperten, dass eine allgemeine Protokollierung unserer Telekommunikation vor den Gerichten keinen Bestand haben kann. Irland hat bereits im Juli vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung erhoben. Die deutsche Regierungskoalition muss jetzt Konsequenzen ziehen und die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zumindest solange auf Eis legen, bis der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie entschieden hat. Andernfalls setzt sich die Koalition dem sehr hohen Risiko einer verheerenden Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht aus."

  • 7 Kommentare zum Artikel
  • Das ist doch echt mal ein Hoffnungsschimmer. Tut gut zu wissen das noch jemand probiert mit zu denken! So langsam aber sicher hab ich das Gefühl das mit der ganzen Überwachung bald Deutschland zur DDR wird. Fehlt nur noch das generell alle Briefe gelesen und jedes Paket geöffnet wird. Sacht bitte mal kurz bescheid, wenn jemand euch anspricht, das ihr doch bitte mal ein Auge darauf haben sollt, was eure Nachbarn so machen... und falls ihr was ...

    WishyWashy am 19.08.2006 11:46
  • Ich bezweifel sehr, das das EuGH die Vorratsspeicherung verbietet. Wieso? - seit Jahren werden die Rechte Stück für Stück beschnippelt - wenn sich Widerstand regt, gibts zufälliger Weise ein paar Anschläge (ein Schelm, wer böses dabei denkt). Damit werden dann Verfechter der Rechte mundtod gemacht. - zur Zeit ist ja - nicht nur hier - die 'Sicherheit' mal wieder das Thema - und bei uns in dem Zusammenhang mit der (noch) umstrittenen ...

    NETSPARK am 21.08.2006 01:37
  • Hallo ist ein bisschen spät die Antwort aber naja, die sagen ja "Die in der Richtlinie vorgesehene ---->Totalprotokollierung der Telekommunikation<---- verstößt...." das klingt doch Lustig was ist wenn sie das wirklich durchsetzen die "Totalprotokollierung" und an dem Tag wo das eingestezt wird könnte man doch ganz einfach egal welche Uhrzeit das Telefon nehmen und einen Kumpel/Freund/Freundin/Verwandten anrufen ...

    ___xyz___ am 20.10.2006 00:33
  • Zitat: Zitat von ___xyz___ Hallo ist ein bisschen spät die Antwort aber naja, die sagen ja "Die in der Richtlinie vorgesehene ---->Totalprotokollierung der Telekommunikation<---- verstößt...." das klingt doch Lustig was ist wenn sie das wirklich durchsetzen die "Totalprotokollierung" und an dem Tag wo das eingestezt wird könnte man doch ganz einfach egal welche Uhrzeit das Telefon nehmen ...

    tambatumba am 26.10.2006 13:11

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