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21. Juni 2006

Vorratsdatenspeicherung Regierungsfraktionen stimmen für Grundrechtseingriff

Wie wichtig den Volksvertretern das Thema war, macht eine Reaktion auf den Abgeordneten Jerzy Montag ("Bündnis 90/Die Grünen") deutlich, der seine anwesenden Parlamentskollegen erst daran erinnern mußte, daß "wir <..> auch über den Gruppenantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung diskutieren". "Sie vielleicht!" erwiderte Dr. Jürgen Gehb, Zwischenrufer aus der Unionsfraktion.

Der Gruppenantrag, den laut Plenarprotokoll 130 Abgeordnete der Oppositionsparteien unterstützen, richtet sich gegen eine Richtlinie der Europäischen Union, die vorsieht, daß verdachtsunabhängig die Verbindungsdaten über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gespeichert werden, die anfallen, wenn Bürger der EU zum Telefon greifen oder das Internet nutzen. Für die Antragsteller degradiert diese Datenspeicherung auf Vorrat "450 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger <..> zum Objekt staatlichen Handelns", die sie daher als "nicht hinnehmbaren Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation" sehen.

Nachdem vor vor kurzem der EuGH erklärt hatte, die Übermittlung von Passagierdaten an die Behörden der Vereinigten Staaten - das Abkommen hatten EU-Ministerrat und -Kommission unterzeichnet - sei illegal, da die beiden EU-Institutionen gar nicht zuständig seien, sah selbst Justizministerin Brigitte Zypries den Weg offen, vor dem EuGH gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu klagen, wollten die Antragsteller nun genau dies erreichen, die "Regelung von Normen im Bereich der Strafverfolgung" gehöre "nicht zur originären Kompetenz europäischer Gesetzgebung."

Brigitte Zypries hat damit freilich keine Probleme, sie erklärte, daß die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf einer guten Rechtsgrundlage stehe, und eigentlich ginge "ginge jetzt allenfalls um die Frage der reinen Rechtslehre: Was ist die richtige Rechtsgrundlage?", denn was die EU beschlossen habe, "beschneidet keine Bürgerrechte", da "90 Prozent dieser Daten auch heute schon gespeichert werden. <..> In Deutschland ist die Telekom der größte Anbieter und bei der Telekom werden alle diese Daten, über die wir jetzt reden, längst zu Abrechnungszwecken gespeichert."

Daß die Telekom einerseits keine Strafverfolgungsbehörde ist und andererseits die Daten nicht sechs Monate lang speichere, wie Volker Beck ("Bündnis 90/Die Grünen") zwischenrief, ignorierte die deutsche Justizministerin, die die ganze Aufregung offenbar ohnehin nicht versteht. "Die Menschen wissen, daß ihre Daten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das müssen sie nämlich erfahren, wenn sie diese Verträge unterschreiben. Die Strafvollzugsbehörden können auch heute schon auf diese Daten zugreifen. Das ist in der Strafprozessordnung so vorgesehen." Es ändere sich also gar nichts.

Entsprechend wurde denn auch über den Gruppenantrag abgestimmt. SPD und die Unionsfraktion lehnten ihn bei einer Enthaltung aus der Union ab. Einen Trost freilich hatte Justizministerin Brigitte Zypries noch für die unterlegenen Antragsteller: "Sie brauchen aber keine Sorgen zu haben; denn der Europäische Gerichtshof wird sich mit der Rechtsgrundlage beschäftigen. Irland wird nämlich auf alle Fälle klagen. Insofern wird das, was Sie anstreben, gemacht, selbst wenn wir nicht dafür eintreten." Auch die Slowakei klagt vor dem EuGH.

  • leider is das deutsche volk (jedenfalls die meisten) zu dumm und rückradlos um solche sachen agressiver anzugehen und für ihre rechte und gegen die unterdrückung dieses verbrecherstaates zu kämpfen, egal um was es geht... ich frag mich wie lange das noch so geht...

    sin the guest am 22.06.2006 02:37
  • ich wuerde mal sagen "zu bequem" ...um dagegen vorzugehen...

    kwakbe2 am 22.06.2006 06:13
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