gullinews am Sonntag, 30.12.2007 14:12 Uhr
Am 31.12.2007, 11:45 Uhr ist am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Fototermin zur Einreichung der Beschwerde angesetzt. 30.000 Vollmachten unterstützen die Beschwerde die sich gegen die Speicherung von Verbindungsdaten richtet. Ab Neujahr sind Telefonieanbieter verpflichtet, bei Festnetz- und Handygesprächen für ein halbes Jahr zu speichern, welche Nummer von wem angerufen wurde. Für Internetprovider gilt dasselbe, bis 1.1.2009 besteht hier jedoch eine Galgenfrist, bis zu der die komplizierte technische Erfassung der Verbindungsdaten noch umgesetzt werden kann.
Einige Provider haben schon angekündigt, diese Frist auf jeden Fall zur Gänze auszunutzen. Nachdem Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnete, setzen die betroffenen Bürger und ISPs nun auf die Verfassungsbeschwerde, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem EuGH.
Nach erfolgter Beschwerdeeinreichung stehen morgen ab 12.15 der einreichende Rechtsanwalt Meinhard Starostik sowie Experten des AK Vorratsdatenspeicherung für Fragen und Bildberichterstattung zur Verfügung.
Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Um 12.15 findet das anschließende Pressegespräch im Novotel Karlsruhe Kongress, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe statt.
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am 03.01.2008 14:54:28: |
Scorpion141 am 07.01.2008 11:20:13: |
TheOutSideRs am 07.01.2008 12:23:55: |
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