Als "absurde Gerichtsposse" betrachtet daher inzwischen Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum das Vorgehen der Justiz. Wer nach einer versuchten Geiselnahme einer verwirrten und verzweifelten Person in einer ARGE Verständnis hatte, dass solche Dinge vorkommen bzw. sich wunderte, dass solche Vorfälle doch eher selten vorkommen, wird der Volksverhetzung verdächtigt. Die Identitäten der Forenposter sollten via IP-Adresse aufgedeckt werden, entsprechende Datenherausgabeanforderungen gingen an die Forenbetreiber.
Die IP-Logs zu speichern wäre jedoch nicht erlaubt gewesen, das Gericht fordere laut ELO-Forum die Herausgabe von Daten an, die zum einen nicht vorhanden und deren Erfassung weiterhin nicht legal gewesen sei. Darüber hinaus scheint im Fall vermuteter "Volksverhetzung" bei kritischen Hartz-IV-Empfängern offenbar ein anderer Maßstab zu gelten als anderswo.
Fast schon wieder erhellend selbstbezüglich, wie weit die "Verständnisäußerungen" oder die Definition der Volksverhetzung gefasst wurde: Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen. Der Text: "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Sprecher Martin Behrsig dazu:
"Das Gericht hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen, sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft konstruierten Vorwürfe übernommen. Jeder, der einmal in Internetforen gelesen hat, wird feststellen, dass viele Menschen Zitate in ihrer Signatur stehen haben und diese regelmäßig unter jedem Beitrag erscheinen. Die Staatsanwaltschaft selbst hat sich hier ein Armutszeugnis ausgestellt und zeigt damit deutlich, dass es ihr um objektive Strafaufklärung überhaupt nicht geht, sondern sie will ein Strafvorwurf konstruieren. Eine Ermittlungsbehörde sollte schon in der Lage sein, dass es sich mit den Dingen auskennt, wo sie ermittelt."
Immerhin: noch immer ist ja manchen Zeitgenossen nicht klar, in welchem Maß und mit welcher Drastik Erwerbslose inzwischen drangsaliert, gedemütigt und kriminalisiert werden. Insofern ist die Abweisung der Beschwerde der Erwerbslosen durch das LG Aachen wohl anschauliches Unterrichtsstoff. Wobei, Hand aufs Herz: braucht eigentlich jemand ohne Job denn überhaupt das Recht, Adorno zu zitieren? Oder überhaupt den Mund aufzumachen?
| 33 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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FFMSturm am 29.03.2008 00:27:18: |
am 29.03.2008 12:59:37: |
chatnick am 29.03.2008 14:05:11: |