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06. November 2007
Visukom Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereichtAbsurde Gesetzgebungen über den Gerichtsweg kippen: leider eine immer häufiger notwendige Maßnahme. Gegen das umstrittene Verbot von "Hackertools" hat die Securityfirma Visukom Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der neue 202c verbietet Beschaffung, Herstellung und Verbreitung von "Hackertools", davon sind Securityanbieter besonders betroffen. Es sei Visukom "...verboten, zur Aufdeckung von Sicherheitslücken so genannte Penetrationstests durchzuführen, selbst wenn der 'Hackerangriff' voll umfänglich durch das Einverständnis des Auftraggebers abgedeckt ist.... Dadurch würde Visukom nicht nur die Existenzgrundlage entzogen, sondern zudem auch noch verhindert, dass sich interessierte Unternehmen gegen Hacker, Cracker und Script-Kiddies effektiv schützen können." So hat sich wegen der "Verbreitung und Überlassung" von Hackertools an eine nicht bestimmbare Öffentlichkeit (die angehende Straftäter enthalten könnte), Sicherheitsexperte Michael Kubert Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI wurde ebenfalls bereits "...strafbar (macht), der eine Straftat nach § 202 a oder § 202 b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft." Visukom will weiter informieren, welchen Verlauf die Verfassungsbeschwerde nimmt - aber es ist zu hoffen, dass sie weitere Argumente als die auf ihrer Verwandte News
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Zitat: Zitat von Korrupt Freiheit der Berufsausuebung? Dazu gibt es massenhaft Rechtsprechung des BVerfG, dass diese durch ein einfaches Gesetz geregelt werden darf. Es darf z. B. nicht jeder a) Kriegswaffen oder Medikamente herstellen, b) gewerbliche Kamine kehren oder eine Grundschule betreiben, c) Lehrlinge ausbilden etc. Standardbegründung des BVerfG: "Gesetzliche Eingriffe in die ... Gravenreuth am 07.11.2007 19:10
Zitat: Zitat von samjatin Muss nicht der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann? Das gilt nur, wenn man durch ein Urteil betroffen ist oder gegen etwas klagen könnte. Nicht dagegen wenn man von einem Gesetz unmittelbar betroffen ist. Gravenreuth am 07.11.2007 19:11
Zitat: Zitat von Bombsquad85 Weil die "Störer" auch oft genug Anwaltskanzleien sind! Sie haben Recht! Ich bestreite nicht, dass z. B. auch Rechtsanwälte unvollständige Anbieterkennungen habe und/oder andere Wettbewerbsverstöße begehen. Gravenreuth am 07.11.2007 19:13
Zitat: Zitat von Opis Wahn Opfer sind in dem Fall die Security Firmen. Stell dir mal, du hast einen kleinen Betrieb, der genau sowas macht. Früher wurde im Einzelhandel offene Milch aus einer Milchkanne mit einer Handpumpe in 0,5l-Flaschen angefüllt. Irgenwann hatte man hiergegen Bedenken wegen der Hygiene. Es gab damals sicher "kleine Betrieb, der genau solche Handpumpen herstellten". Die mussten ... Gravenreuth am 07.11.2007 19:25
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