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04. Mai 2007
Virtuelle Vergewaltigung Strafbar oder nicht?Eine "virtuelle Vergewaltigung" in Second Life zieht Kreise: offenbar beschäftigen sich belgische Strafermittler mit dem fragwürdigen Fall. Neu ist die Frage nach der rechtlichen Relevanz virtueller Handlungen nicht. Bereits in den Neunzigern führte eine virtuelle Vergewaltigung zu erhitzten Debatten in der noch jungen Netzcommunity. Technisch sollte in Second Life eine "Vergewaltigung" gar nicht möglich sein - entsprechende Handlungen setzen zwingend die Einvernehmlichkeit aller Beteiligten voraus. Dennoch ist der Fall natürlich interessant, deutet er darauf hin, dass sich Strafverfolger mehr und mehr ernsthaft mit virtuellen Handlungen auseinandersetzen. Und auch die Netzcommunity Neu ist das Problem nicht: im LambdaMOO führte eine " Übertragen auf die heutigen Zeiten lässt sich das Szenario jedoch nicht. Auch wenn der Realismus heutiger virtueller Welten gelegentlich noch Wenn die virtuellen Welten einmal lebensecht soziale Interaktionen aller Art nachbilden können und die Rolle der Avatare - berufsbedingt, beispielsweise - noch wichtiger wird, wäre es gegebenenfalls keine schlechte Sache, wenn einigermaßen Klarheit über die Straffähigkeit virtueller Handlungen bestünde. Denn die Klagen werden zweifellos kommen. Verwandte News
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