Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

gullinews am Freitag, 04.05.2007 12:06 Uhr

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Eine "virtuelle Vergewaltigung" in Second Life zieht Kreise: offenbar beschäftigen sich belgische Strafermittler mit dem fragwürdigen Fall. Neu ist die Frage nach der rechtlichen Relevanz virtueller Handlungen nicht. Bereits in den Neunzigern führte eine virtuelle Vergewaltigung zu erhitzten Debatten in der noch jungen Netzcommunity.

Technisch sollte in Second Life eine "Vergewaltigung" gar nicht möglich sein - entsprechende Handlungen setzen zwingend die Einvernehmlichkeit aller Beteiligten voraus. Dennoch ist der Fall natürlich interessant, deutet er darauf hin, dass sich Strafverfolger mehr und mehr ernsthaft mit virtuellen Handlungen auseinandersetzen. Und auch die Netzcommunity nimmt sich dem Fall an.

Problematisch jedoch: wo wird eine Grenze gezogen? Es ist offenkundig lächerlich, würde eine Staatsanwaltschaft wegen virtuellem Mord in Counterstrike ermitteln. Auch Chatkanäle sind gelegentlich berüchtigt für textuell vollzogene Handlungen, die nicht unbedingt im Einvernehmen stattfinden. Die Grenze zum Stalking kann jedoch auch und gerade im Netz leicht überschritten werden, und die Einvernehmlichkeit von Handlungen wird auch in virtuellen Welten eine wichtige Rolle für die Akteure spielen.

Neu ist das Problem nicht: im LambdaMOO führte eine "virtuelle Vergewaltigung" zu einer erhitzten Debatte und dem, was Lawrence Lessig als "Scheitern des selbstregulierenden Cyberspace" bezeichnete. Damals wurde einhellig angenommen, dass keinesfalls eine strafbare Handlung vorläge, die Tat als solche indessen natürlich hoch problematisch sei.

Übertragen auf die heutigen Zeiten lässt sich das Szenario jedoch nicht. Auch wenn der Realismus heutiger virtueller Welten gelegentlich noch zu wünschen übrig lässt, ist der Trend unverkennbar: es wird lebensechter, die virtuellen Existenzen werden alltagsrelevanter, und auf erste Klagen wegen Rufschädigung, Missbrauch oder Verunglimpfung wird man warten können. Denn das Beispiel Second Life zeigt vor allem eins: Sex sells, und gerade die Möglichkeit quasisexueller Aktivität macht ein gutes Stück der Attraktivität des gehypeden Mediums aus.

Wenn die virtuellen Welten einmal lebensecht soziale Interaktionen aller Art nachbilden können und die Rolle der Avatare - berufsbedingt, beispielsweise - noch wichtiger wird, wäre es gegebenenfalls keine schlechte Sache, wenn einigermaßen Klarheit über die Straffähigkeit virtueller Handlungen bestünde. Denn die Klagen werden zweifellos kommen.

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64 Reaktionen aus dem gulli:Board

kamihan am 07.05.2007 10:54:17:
Absolut dämlich... eine vergewaltigung bedeutet dass derjenige gezwungen wird und sich nicht wehren kann... bei second life jedoch gibts (jaja auch wenn die deppen das nicht mehr wissen) einen logout button :eek:...

Chronoton am 07.05.2007 10:56:43:
Also kann ich auch ein Hentai zeichnen, wo jmd vergewaltigt wird und man wird dafür nicht angeklagt oder? du kannst in sachen gewalt ALLES besitzen. tötungsvideos jeglichen alters und vergewaltigungsvideos von erwachsenen sind legal! auch ist der besitz von sogenannten happy slap...

Chronoton am 07.05.2007 23:01:13:
jetzt gibts den ersten offiziellen fall von virtuellem kindesmißbrauch in second life auf deutscher seite. http://www.heise.de/newsticker/meldung/89378 mfg chronoton...

 

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