gulli: Virtual Sex(TM) - MIT: DRM nutzlos - Filesharer sagt Sorry

Anzeige

gulli:Toolbox

Voting

Worüber wollt ihr mehr News?
Netzwelt
Untergrund
Filesharing
Datenschutz
Hacking
Demoszene
Mobiles (Handy)
Linux
Feature (Gulli Glosse)
28. März 2006

Virtual Sex(TM) - MIT DRM nutzlos - Filesharer sagt Sorry

Aus dem Gulli, 28.3.

Virtual Sex eingetragene Marke

Dass man alle möglichen Begriffe in bestimmten Kontexten markenrechtlich schützen lassen kann, mag seinen Sinn haben. Strittig sind regelmäßig jedoch Marken aus dem Sprachgebrauch, womöglich mit weiten Anwendungsbereichen. "Virtual Sex" ist nun eine solche, sie sei gar "zeitlos, da wir uns verpflichtet fühlen, kontinuierlich neue Formate zu entwickeln", so die Gründerin der Markeneigentümerin Digital Playgrounds. Was in Zukunft den einen oder anderen Streit provozieren dürfte, wenngleich zugegebenermaßen CyberSex als Wortmarke noch einen Tick problematischer ausgefallen wäre.

MIT-Forscher: DRM-Technik nutzlos

Dass DRM ausser verärgerten Kunden wenig bringt - trotz der Knackverbote werden die angeblich geschützten Medien nach wie vor gerippt und vervielfältigt - ist allgemein bekannt. Was in der Filesharingwelt als Trivialität gilt, muss jedoch von den Rechteinhabern noch lange nicht ernstgenommen werden. Wenn dagegen am rennomierten MIT eine Promotionsstudie zum gleichen Ergebnis kommt, sollte das von den DRM-Verbreitern hingegen zur Kenntnis genommen werden. Ebenso der Satz, dass sich nicht die "Technologie, sondern die Geschäftsmodelle verändern müssen", mit dem Forschungsleiter Ian Brown vom MIT auf der Tagung "Changing Media" nun ein Umdenken in der Industrie empfahl.

Filesharer sagt Sorry, Klage wird fallengelassen

Hong Kong hat schon traurige Fälle gesehen: Knast für den Filmtausch via BitTorrent gab es schon, das erste Zivilverfahren gegen einen Filesharer endete etwas erfreulicher: die Klage wurde von der IFPI Hongkong fallengelassen, nachdem der Filesharer darlegte, dass er ein Computerneuling sei und vor allem seine Töchter den Rechner verwendeten, er weiterhin keine Copyrightverstöße mehr begehen wolle und er drittens - wenig überraschend - einen von der IFPI nicht näher benannten Geldbetrag gezahlt hatte.

© Copyright 2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |