Ghandy am Donnerstag, 29.07.2010 10:24 Uhr




Die Berliner Journalistin annalist grub kürzlich einen alten Fall von Körperverletzung hervor, bei der ein junger Mann ernsthaft verletzt wurde. Das Video vom 19. August 2006 zeigt Aufnahmen einer Gegendemonstration zu einem Naziaufmarsch in Berlin Pankow. Im Verlauf der Demonstration wurde der Biophysiker Paul B. von mehreren Beamten festgehalten, während ihm ein Polizist ins Gesicht schlug. Die Männer fixierten ihm am Boden, aus seiner Nase lief Blut auf die Straße. Die Auseinandersetzung gipfelte in einem Schädelbruch, die Implantate im Gesichtsbereich werden Paul dauerhaft begleiten. Im Video (Download hier) werden zahlreiche andere Fälle von polizeilicher Gewalt dargestellt. Demonstranten wurde mehrfach systematisch die Luft abgedrückt, einem Teilnehmer trat man mit Knien in den Unterleib, andere Demonstranten wurden gedemütigt und regelrecht gequält.
Der verletzte Paul B. erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, die eingestellt wurde. Die beteiligten Polizisten hatten vor Gericht ausgesagt, er wäre vermummt und mit einem Stein bewaffnet gewesen. Im Video, welches hier verfügbar ist, ist von einer Vermummung nichts zu sehen. Die Aufnahmen hatte ein Journalist erstellt, der namentlich nicht genannt werden möchte. Leider ist dort nicht erkennbar, ob Paul B. zuvor einen Stein in der Hand hielt.
Als das Video als Beweis bei indymedia auftauchte, fasste er den Mut seine Anzeige wegen der Falschaussage der Beamten zu erneuern.
Im letzten Abschnitt des Videos wird auch ein Gespräch zwischen einem Demonstranten und einem Polizisten vom 1. Mai 2004 gezeigt. Dieser sagt, dass körperliche Übergriffe grundsätzlich strafbar seien. Der Beamte behauptet aber, er sei zur Durchsetzung der Staatsgewalt ermächtigt worden. Er dürfe die Körper anderer Menschen verletzten, weil er schlichtweg dazu ermächtigt sei. Der fragende Demonstrant versucht ihn zu einer belastenden Aussage zu drängen. Der antwortet lakonisch, wenn ihm das nicht gefallen würde, könnte er sich ja beschweren. Der Ausgang einer solchen Beschwerde ist leicht vorhersehbar.
Für annalist sticht der Fall nicht besonders hervor. Das Spektakuläre sei lediglich, dass es Aufnahmen gibt, die ausnahmsweise belegen, was wirklich passiert ist. Bis auf die Berliner Zeitung hat bisher kein reguläres Newsmedium über diesen Vorfall berichtet.
Screenshot des Videos rechts: Paul B. liegt blutend am Boden. Leider ist unklar, ob er den im Vordergrund sichtbaren Stein in Händen hielt.
Bilder: de.indymedia.org via by-nc-sa/2.0
Update:
Erst gestern wurde eine kurze Videodokumentation vom Fall Paul B. auf YouTube veröffentlicht. (siehe unten) Unter anderem kommt sein Anwalt Sebastian Scharmer zur Sprache. Dieser versucht den Fall juristisch einzuordnen und erklärt, wie es zur Anklage des Demonstranten gekommen ist. Nach Aussage des Verletzten hätten Polizisten eigenhändig einen Stein zum Tatort transportiert, um die versuchte Körperverletzung mit diesem Beweisstück zu untermauern. Weitere Indizien für eine Anklage fehlen. Das vor wenigen Wochen aufgetauchte Polizeivideo schwenkt in der entscheidenden Szene leider weg. Zumindest taucht Paul B. dort ohne jede Vermummung auf, die man ihm später im Verfahren vorwarf. Die beteiligten Polizisten wurden vor Gericht lediglich als Zeugen, nicht aber als Angeklagte befragt. Rechtsanwalt Scharmer hält die Aussagen der Beamten nicht für glaubhaft und hofft, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des Videos die Vorwürfe erneut prüft. Sollte es tatsächlich zu einem weiteren Verfahren kommen, müssten sich die fraglichen Polizisten wegen Körperverletzung und des Verdachts auf Falschaussage rechtfertigen. Man hofft zudem, dass dieser Fall der Diskussion um eine Kennzeichnungspflicht von Beamten neuen Auftrieb geben könnte. Staatsdiener dürfen nicht weiter unerkannt in der Masse bleiben, findet Rechtsanwalt Sebastian Scharmer.
Video: Von Polizisten misshandelt - Der Fall Paul B.
Lügen bis sich die Balken biegen. Also tippt einem Polizisten nur auf die Schulter wenn eine Kamera läuft sonst wird man wegen Körperverletzung angezeigt.;) Jetzt w...
Und wer untersucht dann diese Instanz? hast du eine andere lösung? natürlich gibt es eine endlose kette von wegen: wer kontrolliert die kontrollierer. aber irgendwo muss man mal anfangen um ein schritt in die richtige richtung zu tun. denn so wie es jetzt ist...
Und wer untersucht dann diese Instanz? Vielleicht ein Kommitee aus "Freiwilligen" irgendwelcher Einsatzhundertschaften? :D Damit würden dann irgendwelche "falschen Beschuldigungen" gegen Polizisten gleich im Keim erstickt. :p MfG Andy...
Danke!!! Damit ist also eine unabhängig Instanz gerechtfertigt, die einzig und alleine Anzeigen gegen die Polizei aufnimmt, untersucht und wenn nötig sie Anklagt, Und wer untersucht dann diese Instanz?...
Ich empfehle immer einen Blick in die Gesetze, das erleichtert die Rechtsfindung ....... Gutes Stichwort. Ergänzend dazu ist allerdings dann auch mal ein Blick auf die Entstehung der Gesetze ganz hilfreich: Berlins Polizeipräsident will f...
Firebird77 am 29.08.2010, 20:19 Uhr
Auch wenn "Sammelklagen" in Deutschland so gesehen nicht möglich sind, versucht der Jurist Sven Hezel etwas vergleichbares aufzubauen. Verklagt werden soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Nach der jüngsten Ankündigung seines Vorhabens herrschten noch Unklarheiten. Im Interview mit der Initiative Abmahnwahn-Dreipage beseitigt er einige davon.
SenerD. am 31.08.2010, 16:26 Uhr
Die Bergungsarbeiten laufen schleppend. Aller Voraussicht nach werden die 33 verschütteten Minenarbeiter in Chile noch einige Monate auf eine Rettung warten müssen. Damit sich die verschütteten Arbeiter die Zeit vertreiben können, werden sie unter anderem mit dem Handheld Playstation Portable versorgt.
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