gulli: Videoüberwachung in der eigenen Wohnung
18. April 2008

Videoüberwachung in der eigenen Wohnung

Während sich Bundesjustizministerien Brigitte Zypries wie ein Fähnchen im Wind zeigt und scheinbar zu jedem Kompromiss bereit ist, fällt ein neuer Paragraph auf, der dem BKA neue Vollmachten geben soll. Während ein "Heimlich in Wohnungen eindringen und PC´s präparieren" versagt wurde, gibt es nun ein "Heimlich in die Wohnung eindringen und Videokameras einrichten". Aus einem überwachungstechnischen Tabu für staatliche Organe wird jetzt eine "wenn es nicht anders geht" Notlösung, die gegen alles Ertragbare verstößt.

Der Paragraf 20h der BKA-Gesetzesnovelle ist an sich nichts Neues, fand man ihn doch bereits letztes Jahr wortgleich im Entwurf. Durch die hitzige Diskussion um die Online-Durchsuchung und eine damit einhergehende Bearbeitung des Gesetzesentwurfs wurde man auf diese Gesetzesstelle besonders aufmerksam. Bedenklich erscheint insbesondere folgende Phrase des Entwurfs:

"In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und

2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.

Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."

Konkret würde dies bedeuten, dass den Beamten der heimliche Zutritt zu den Privatwohnungen auch von Dritten, womöglich gar nicht involvierten, Personen erlaubt wird, um dort Videokameras zu installieren, die diese Person dauerhaft per Videoaufzeichnung überwachen. Die Frage, bis wohin die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt, darf hier mit gutem Gewissen gestellt werden: gleicht das Szenario doch dem "Big Brother" Haus mehr als einem lieb sein kann.

Besonders deutlich auf den Punkt gebracht wurde die Problematik seitens der stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese warf Justizministerien Zypries und Innenminister Schäuble vor, durch die "Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen erneut die Ignoranz gegenüber den Grundrechten" zu zeigen.

Der Kritikpunkt, den die meisten wohl befürchten werden, wurde seitens der Abgeordneten der Linken Petra Pau geäußert: "Davon betroffen können auch Personen sein, die andere Personen kennen, die wiederum noch andere Personen kennen, also letztlich alle." (Autor: Firebird778)

 

( via Tagesschau )

  • 90 Kommentare zum Artikel
  • jawoll langsam gehts mit deutschland den bach runter... und die medial verblödeten mitbürger werden es selbst dann noch nicht merken! bin mal gespannt wie lange es noch dauert bis sich die deutschen mal dagegen zur wehr setzen... obs dann schon zu spät ist, ist eine andere frage... auf jedenfall ist das alles erst der anfang! bestes beispiel sind die USA da hat die "welt elite" schon ordentlich was geleistet! einige sollten sich echt ...

    fabiusderfisch am 24.04.2008 02:17
  • Da wir in Deutschland (noch) keine Terroristen haben, wird es logischerweise NICHT-Terroristen treffen. Nicht vergessen: 2009 ist Wahl. Der Wahlkampf kostet Geld. Wenn die Musiklobby jetzt genug Spendengelder springen lässt... usw BTW: Gab es nicht auch mal von Schäuble den Vorschlag, Folterinformationen zu verwerten? Hat er das in letzter Zeit nochmal gebracht? Falls ja, bräuchte ich mal nen Link.

    Destiny666 am 24.04.2008 15:22

Suche

RSS

AKTION

Wir haben bezahlt!

Napping

Das Beste von gulli auch auf deiner Seite?
Newsfeed abonnieren  news feed
Suche auf deiner Seite  suchbox
Banner und Buttons  banner & buttons

Support

Rettet das Internet

Piratenpartei Österreich

Piratenpartei Deutschland

© COPYRIGHT 2006 GULLI.COM