Ein Bundesrichter hat die Klage von Viacom abgelehnt, Google Inc. beziehungsweise deren Firmentochter YouTube mit Schadensersatzzahlungen in Höhe von einer Milliarde US-Dollar zu belegen. Im kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom 7. März wurden die Forderungen von Viacom rundweg abgelehnt. Der New Yorker Richter Louis Stanton ist der Meinung, die Rechtssprechung würde eine solche Strafe wegen urheberrechtlicher Vorwürfe nicht rechtfertigen. Außerdem komme hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nicht zur Anwendung.
Im Urteil hieß es: Schadensersatzzahlungen könnten hier keinerlei Anwendung finden. Deren Zweck ist es unter normalen Umständen den Angeklagten zu bestrafen und ihn von dem illegalen Treiben abzubringen, dass er angeblich durchführen soll. Natürlich hat kein leitender Mitarbeiter von YouTube die entsprechenden Videos, um die es ging, selbst hochgeladen. Von daher betraf es von Beginn an die falsche Partei, die beklagt wurde.
Offensichtlich bedurften, wie der Autor Mike Masnick es von Techdirt so treffend erklärte, die Anwälte und Vertreter von Viacom noch etwas Nachhilfeunterricht in diesem Sektor. Hoffen wir es war der letzte in dieser Ausrichtung.
(Via Computerworld.com)
... ein bundesrichter wies die klage von viaccom gegen youtube ab. zudem erklärte er das der digital millennium copyright act hier nicht anwendbar sei. wenigstens mal ein richter der die logik erkannt hat. mir wäre es eh schleierhaft wie man eine solche ...
... YouTube Freispruch, kein Schadensersatz für Viacom: YouTube hat gegen Viacom gewonnen, denn der New Yorker Richter Louis Stanton hat die Schadensersatzforderung in Höhe von 1 Milliarde (!) US-Dollar abgeschmettert. Nach Ansicht des Richters ...
Zitat: Zitat von ImperatorXenu @Gravenreuth Wie soll die BR Deutschland das Urteil gegen ein ausländisches Unternehmen Vollstrecken? Hat YouTube ein Sitz in der BR Deutschland o.O ? Nein - es gibt aber mit den USA ein Vollstreckungsabkommen - notfalls pfändet man deren Domain in den USA.
Zitat: Zitat von Gravenreuth Nein - es gibt aber mit den USA ein Vollstreckungsabkommen - notfalls pfändet man deren Domain in den USA. Rein Theoretisch: d.h. wenn ich z.B. eine Deutsche(n) Staatsbürger(in), die in den USA lebt, in Deutschland wegen Beleidigung (was in den USA keine Straftat ist) verklagen würde, würde sie nach Deutschland ausgeliefert werden? EDIT: On Topic: Dann zieht ...
Zitat: Zitat von ImperatorXenu Rein Theoretisch: d.h. wenn ich z.B. eine Deutsche(n) Staatsbürger(in), die in den USA lebt, in Deutschland wegen Beleidigung (was in den USA keine Straftat ist) verklagen würde, würde sie nach Deutschland ausgeliefert werden? Das ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. Die Ammis liefern AFAIK keine Staatsbürger aus, nicht mal an den Internationaler Gerichtshof für ...
Zitat: Zitat von hyperterminal Das ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. Die Ammis liefern AFAIK keine Staatsbürger aus, nicht mal an den Internationaler Gerichtshof für Strafsachen. Lassen aber die Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in den USA - soweit ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht - sehr wohl zu. Zitat: Dann zieht YouTube nach Nordkorea und fertig ist die ...