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12. Oktober 2005
Verwirrung im schwedischen Filesharing - ProzessAnschaffung von WLan - Karten: gute Strategie? Zumindest eines scheint nach dem Prozessauftakt in der ersten Filesharing-Anklage in Schweden schon sicher zu sein: aus dem geplanten Präzedenzurteil wird wohl nichts. Die ganzen Aussagen bei der Polizei hätten auf einem Missverständnis berugt, so der Angeklagte: er sei davon ausgegangen, dass er wegen des Downloads copyrightgeschützen Materials belangt würde. Das war bis zum Inkrafttreten des neuen schwedischen Copyrightgesetzes diesen Juli jedoch legal. Die schwedische The Local berichtet von größerer anschließender Konfusion vor Gericht: Verteidiger Torbjörn Persson legte dar, weshalb die IP als einziger Anhaltspunkt denkbar ungeeignet sei, die Schuld seines Mandanten zweifelsfrei zu belegen - unter anderem wegen zahlreicher offener WLan - Netze, die im Umkreis der Wohnung des Angeklagten in Betrieb seien. Die sich im für das Richteramt typischen gehobenen Alter befindlichen Richter seien von der Erklärung einiger Fachtermini wie Spoofing, Hijacking, Sniffer and man-in-the-middle - Angriffen den schwedischen Medien zufolge leicht überrumpelt gewesen. Ein Urteil wird nun für den 25. Oktober erwartet. Präzedenzcharakter dürfte es indessen keinen bekommen - neben den jetzt neu aufgekommenen Unklarheiten wird der Fall nach der alten Copyright-Gesetzgebung beurteilt. Verwandte News
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