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06. Oktober 2008
Verwaltungsgericht Münster Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PCSeit dem 1. Januar 2007 werden für alle internetfähigen privaten PCs Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro fällig, sofern nicht anderweitig bereits Gebühren gezahlt werden. Das Gesetz ist bereits in der Beschlussphase scharf kritisiert worden. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden, dass der Besitz eines internetfähigen PCs nicht automatisch eine Gebührenpflicht bedeutet. Im konkreten Fall ging es um einen Studenten, der gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) geklagt hat. Dieser hatte den Studenten aufgefordert, 5,52 Euro Gebühren für die Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät zu zahlen, obwohl er weder über Fernsehen oder Radio verfügte. Zu Recht, wie das Gericht befand. Anders als bei Fernsehen oder Radio seien Heimrechner oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Deshalb sei nicht automatisch davon auszugehen, dass der Rechner auch für den Empfang des Rundfunk verwendet werde. Der WDR konnte das dementsprechend nicht nachweisen. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auch auf eine Studie von ARD und ZDF. Demnach hätten nur 3,4 Prozent aller Internetnutzer täglich ein Internetradio eingeschaltet. (via dwdl.de, thx!) Verwandte News
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Die Regierung kontrolliert den ÖR doch schon heute, das sich das durch Zwischenschalten der KEF ändert, ist ein Ammenmärchen. Die GEZ wird alles in ihrer Macht stehende tun, um die Verschlüsselung zu verhindern: dann währe diese Institution obsolet, 160Mio futsch. Die ÖR werden ebenfalls alle Mögliche unternehmen, nicht zu verschlüsseln. Nach Umfragen dürfte ebenfalls wenigstens die Hälfte der 7Milliarden Zwangsgebühren futsch sein. Es ... Bauer_Lindemann am 10.10.2008 16:41
Wer gucken will soll auch zahlen (der Meinung bin ich auch), doch wer nicht gucken und hören will, der sollte eben nicht bezahlen müssen, auch wenn er mit einem Gerät die Möglichkeit dazu hätte. Das was die GE* (* sonst verklagen die mich noch ) jetzt ist, dass ist eine mafiöse Struktur zum Geldeintreiben die dann auch noch selbst die Gebühren festlegt. Ist ähnlich wie beim Schutzgeld eintreiben, auch wenn du keinen Schutz brauchst, besteht ... mitake am 11.10.2008 18:40
nicht verzagen - meldest dich halt wieder ab, nachdem du deinen internetanschluss "entsorgt" hast.. aber was redest du auch mit dem!? pünktlich zum ablauf meiner GEZ-befreiung ist auch meine abmeldung prima durchgegangen (obwohl ich sie vielleicht 5 werktage vor monatsende abgeschickt habe und 2 wochen lang nichts von denen hörte - dachte schon die wäre "verloren gegangen" ).. jetzt bin ich mal gespannt, wann sie mich "kontrollieren" ... Novgorod am 11.10.2008 19:37
Zitat: Zitat von mitake Wer gucken will soll auch zahlen (der Meinung bin ich auch), doch wer nicht gucken und hören will, der sollte eben nicht bezahlen müssen, auch wenn er mit einem Gerät die Möglichkeit dazu hätte. Vollends Deiner Meinung, nur: In manche Köppe, G E H T und G E H T und G E H T das einfach nicht rein! Ist schon echt lächerlich das Ganze... DarK_ForceS am 11.10.2008 20:04
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