Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC

gullinews am Montag, 06.10.2008 22:28 Uhr

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Seit dem 1. Januar 2007 werden für alle internetfähigen privaten PCs Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro fällig, sofern nicht anderweitig bereits Gebühren gezahlt werden. Das Gesetz ist bereits in der Beschlussphase scharf kritisiert worden. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden, dass der Besitz eines internetfähigen PCs nicht automatisch eine Gebührenpflicht bedeutet.

Im konkreten Fall ging es um einen Studenten, der gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) geklagt hat. Dieser hatte den Studenten aufgefordert, 5,52 Euro Gebühren für die Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät zu zahlen, obwohl er weder über Fernsehen oder Radio verfügte. Zu Recht, wie das Gericht befand. Anders als bei Fernsehen oder Radio seien Heimrechner oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar.  Deshalb sei nicht automatisch davon auszugehen, dass der Rechner auch für den Empfang des Rundfunk verwendet werde. Der WDR konnte das dementsprechend nicht nachweisen. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auch auf eine Studie von ARD und ZDF. Demnach hätten nur 3,4 Prozent aller Internetnutzer täglich ein Internetradio eingeschaltet.

Mit seiner Entscheidung übte das VG Münster auch Kritik am Gesetzgeber. Es sei zwar schwierig nachzuweisen, dass ein internetfähiger PC für den Empfang des Rundfunks verwendet werde. Solange der Gesetzgeber jedoch an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei hier eine einschränkende Auslegung angebracht, da die Rundfunkgebühr sonst zu einer unzulässigen Besitzabgabe werde. Bereits im Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz ähnlich entschieden. Dort hatte ein Rechtsanwalt geklagt, weil er die Einforderung der Gebühren für seinen Bürorechner in seiner Kanzlei als unzulässig empfand. Er nutze den Rechner vor allem zur berufsbedingten Recherche. Das Koblenzer Gericht rechtfertigte seine Entscheidung mit ähnlichen Argumenten wie das Münsteraner. (Malo)

(via dwdl.de, thx!)

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52 Reaktionen aus dem gulli:Board

mitake am 11.10.2008 18:40:20:
Wer gucken will soll auch zahlen (der Meinung bin ich auch), doch wer nicht gucken und hören will, der sollte eben nicht bezahlen müssen, auch wenn er mit einem Gerät die Möglichkeit dazu hätte. Das was die GE* (* sonst verklagen die mich noch :)) jetzt ist, dass ist eine mafiöse Struk...

Novgorod am 11.10.2008 19:37:08:
nicht verzagen :D - meldest dich halt wieder ab, nachdem du deinen internetanschluss "entsorgt" hast.. aber was redest du auch mit dem!? :D pünktlich zum ablauf meiner GEZ-befreiung ist auch meine abmeldung prima durchgegangen (obwohl ich sie vielleicht 5 werktage vor monatsende abgeschickt habe u...

DarK_ForceS am 11.10.2008 20:04:46:
Wer gucken will soll auch zahlen (der Meinung bin ich auch), doch wer nicht gucken und hören will, der sollte eben nicht bezahlen müssen, auch wenn er mit einem Gerät die Möglichkeit dazu hätte. Vollends Deiner Meinung, nur: In manche Köppe, G E H T und G E H T u...

 

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