gullinews am Dienstag, 05.05.2009 20:07 Uhr
Nicht alles, was mit Internet und möglichen Urheberrechtsverstößen zu tun hat, muss zwangsläufig zu einer Hausdurchsuchung führen - dieses könnte das Fazit dieses Vorfalls sein. Das Bundesverfassungsgericht musste da Recht sprechen, wo Gerichte und Staatsanwaltschaft versagten.
Wie auf dem Law-Blog in schöner Ausführlichkeit beschrieben, wurden eher hilflose Versuche einer Ermittlung zum Anlass genommen, kurzerhand eine Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber durchzuführen. Offenbar hatte jemand in dem Forum einen Link zu Rapidshare gepostet, jedoch gelang es der Polizei nicht mal, den Inhalt der Datei zu verifizieren, geschweige denn, dem Link zu folgen. Eine Person hat die Webseite via Kontaktformular der Polizei als "verdächtig" gemeldet.
Auch eine Anmeldung in dem Forumseitens der Polizei soll gescheitert sein. Wie das Law-Blog berichtet, versuchte sich entsprechender Beamter unter dem Namen "Hans Wurst" anzumelden, versäumte es jedoch, den Bestätigungslink in der E-Mail aufzurufen - was den Zugang zum Forum verwehrte. Auch händisches Eintippen der URL vom Screenshot, der bei der Anzeige mitgesendet wurde, war scheinbar nicht erfolgt. Als letztes Mittel sahen die Beamten nur noch die Hausdurchsuchung zu früher Morgenstunde als gegeben an. "Es lag lediglich die Anzeige eines Bürgers vor, der sich darüber beschwerte, in dem Forum fänden sich Links zu Raubkopien. Den Text der betreffenden Beiträge verstanden die Beamten schon mal nicht. Im Forum wird türkisch gesprochen. Statt erst mal zu ermitteln, was hinter den Links (zu Rapidshare, nicht zu meinem Mandanten) steckte, wurde einfach eine Hausdurchschung angeordnet."
Zu unrecht, stellte das Verfassungsgericht nun fest. Die Entscheidung zur Hausdurchsuchung beruhte auf Verdachtsmomenten, die über bloße Vermutungen und vage Anhaltspunkte nicht hinausreichten. Auch hätten die Gerichte keine konkreten Anhaltspunkte dafür genannt, dass entsprechende Links in dem Forum überhaupt auf urheberrechtliche geschützte Inhalte verwiesen. "Überdies hätten sich weder Staatsanwaltschaft noch Gerichte mit der Frage beschäftigt, wieso ausgerechnet der Forenbetreiber für mögliche Links zu Raubkopien hafte. Der Umstand, dass jemand ein Internetforum betreibt, mache ihn jedenfalls nicht schon deswegen zum Verdächtigen wegen problematischer Links." (020200)
(via Law-Blog, thx!)
| 37 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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titus_shg am 06.05.2009 19:28:54: |
Third Life am 07.05.2009 09:25:32: |
Crass Spektakel am 07.05.2009 14:32:37: |