Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdaten: Nur noch eine Woche Zeit

gullinews am Montag, 12.11.2007 17:35 Uhr

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Über 7.000 Vollmachten zählt die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Mehr ist besser - aber wer sich noch anschließen will, hat nur noch eine Woche Zeit. Heute in einer Woche (Poststempel) endet die Annahme der Vollmachten.

Am "Gewicht" der Verfassungsbeschwerde ändert sich nichts, wird sie nun von 10 oder 10.000 Bürgern unterzeichnet - das Zeichen, das gesetzt wird, ist jedoch bereits jetzt deutlich. Eine große Zahl von Bürgern findet sich nicht mit der Abschaffung der informationellen Selbstbestimmung, der faktischen Abschaffung des notwendigen Quellenschutzes einer freien Presse und der Generalverdächtigung aller Bürger ab.

Vor allem angesichts des haarsträubenden Unsinns, der von den befürwortenden Politikern zur VDS und den Protesten dagegen abgesondert wurde, ist es notwendig, dass die Bürger in großer Zahl ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte einfordern - von politischen Entscheidungsträgern, die offenbar von Grundrechten nichts mehr wissen wollen und eine technische Ahnungslosigkeit aufweisen, für die ihnen in der Arbeitslosigkeit vermutlich als hoffnungsloser Fall die Schulungen gestrichen würden.

Brigitte "Was ist ein Browser" Zypries' Äußerungen zum Thema wurden schon ausführlich vom AK Vorrat widerlegt, Wolfgang Schäuble entblödete sich zu einem Vergleich der Verfassungsbeschwerde mit Hitler, und Dieter Wiefelspütz weiß offenbar schon gar nicht mehr, um was es bei dem von ihm befürworteten Gesetz geht - schon allein als Zeichen des Protests gegen die offensichtliche Merkbefreiung der Entscheidungsträger ist eine zahlreiche Beteiligung an der Beschwerde ein wichtiges Zeichen der Vernunft, die - anders als bei den Volksvertretern - im Volk noch durchaus vorhanden ist.

Um an der Verfassungsbeschwerde teilzunehmen, sind zwei Schritte notwendig: zum einen die Online-Unterzeichnung der Beschwerde, anschließend wird man zu einer Vollmacht weitergeleitet, die ausgedruckt, ausgefüllt und an den Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt werden muss, der anschließend die Beschwerdeführer vor dem BVG vertritt. Deadline ist Montag, der 19. November.

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58 Reaktionen aus dem gulli:Board

leogutmut am 14.11.2007 21:27:09:
Problematisch ist, dass eine vielfach bewaffnete Bevölkerung keine friedlichere ist, im Gegenteil (siehe Irak/Afghanistan oder aber USA). Ebenfalls sind diese Gesellschaften kein Stück sicherer als unsere, wiederum im Gegenteil....

titus_shg am 14.11.2007 22:15:28:
Und wie ist das in der Schweiz? Aber wir kommen vom Thema ab. MfG Andy PS: Afghanistan usw. kann man ja wohl kaum als Massstab nehmen....

titus_shg am 14.11.2007 23:48:10:
Hab hier etwas gefunden über die Entscheidung des BVerG zum Thema Rasterfahndung Die Argumentation ist im Zusammenhang mit der VDS sehr aufschlussreich: http://www.tagesschau.de/inland/meldung115844.html Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe schränk...

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