Beim Bundesverfassungsgericht ist diese Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Millionen Inhaber von Reisepässen eingereicht worden. Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang aufbewahrt. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann über die Daten verfügen, zahlreiche Beamte haben zudem auch online Zugriff darauf. Zukünftig können bei der Suche nach einem Verdächtigen auch alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder eingesetzt und diese mit den Aufnahmen von Überwachungskameras verglichen werden.
Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben somit einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor. Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke. Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant umgekehrt noch ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden.
Auch gibt es bereits seit 2006 Pläne, dass ein "Elektronischer Personalausweis" die anonyme Nutzung des Internet unmöglich machen soll. Die zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen schimpft sich "E-Government 2.0". Staatlich zertifizierte Bürger-Portale sollen hier für Abhilfe sorgen, wo man einfach, sicher und nicht-anonym kommunizieren kann. Wie man den Privatanwendern das anonyme Surfen verbieten will, verrät der Entwurf freilich nicht.
Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR soll schließlich ein zentrales Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, Steueridentifikationsnummer, Ausweisdaten und E-Mail-Adresse aufgebaut werden.
"Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden", erklärt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde erhoben hat.
"Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z. B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar."
(Via Daten-Speicherung.de)

... Patrick Breyer, Jurist und Aktivist beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und -bildern aller Reisepass-Inhaber eingereicht: Der Beschwerdeführer ...
Zitat: Zitat von hathoor Link? http://www.heise.de/newsticker/Innen...meldung/103157 http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/736861/ Ansonsten recherchiere mal nach "Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Meldegesetz". Material gibts dazu genug. Loddafnir
Gibst mir ne PN wenn es die dann gibt......