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25. Januar 2006

Verbraucherschutz iTunes-AGBs müssen geprüft werden

IFPI dagegen: DRM "verbessert den Zugang zur Musik"

Manchmal geschehen Dinge gleichzeitig: zufällig, aber auf eine Weise passend, die beinahe an kosmische Harmonie glauben läßt. Beispielsweise wenn Vertreter der Musikindustrie Fragen der BBC zur Zukunft digitaler Musik beantworten und gleichzeitig in Norwegen Beschwerde gegen die iTunes-AGB eingelegt werden: es passt einfach. Vielmehr, es passt überhaupt nicht, und entstellt einmal mehr einige Marketingphrasen zur Kenntlichkeit.

Norwegen: der Verbraucherschutz legt Beschwerde gegen iTunes ein. Der Grund: der Shop behält sich das Recht vor, die Bedingungen, zu denen man Musik kauft, nachträglich zu ändern und die Rechte der Konsumenten zu beschneiden, nachdem der Kaufvorgang bereits abgeschlossen ist. Das ist nach Ansicht des Verbraucherschutzes ein Verstoß gegen grundsätzliche Prinzipien des Vertragsrechts.

Rechtlich ist die Lage uneindeutig: zwar hat Apple von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht, der Kunde konnte sich bislang jedoch in der Praxis aussuchen, ob er sich den Änderungen per Update beugt oder sich alternativ vom Apple-Musikshop aussperren läßt. So weit, so kundenunfreundlich, aber nichts anderes ist man ja gewohnt.

Konterkariert mit den Statements, die nun gegenüber der BBC von den Vertretern der Medienindustrie geäußert wurden, entfaltet die Meldung aus Skandinavien jedoch ihren ganzen Charme: da behauptet John Kennedy von der IFPI, "ohne DRM wäre die Explosion in der Verfügbarkeit von Musik über digitale Quellen nicht möglich gewesen" (wenn man das Wort "DRM" durch das Wort "Tauschbörsen" ersetzt, wird sogar eine wahre Aussage aus dem Satz), und fährt fort, das "Ziel von DRM ist nicht, Fans zu entfremden, sonden den Zugang zur Musik zu verbessern.

Eine "Verbesserung des Zugangs zur Musik" ist es demnach vermutlich, wenn Apple die Zahl der gleichzeitigen Hörer eines iTunes-Clients von 5 parallel auf 5 an einem Tag herabsetzt. Das muss man in der Tat dazusagen, als Konsument kommt man von alleine nicht zu dieser Schlussfolgerung.

Und wenn Brad Duea von Napster antwortet, jahrelang Compilations auf CDs gebrannt zu haben, um zu konstatieren, dass heute "die Technologie diese Sache etwas komplexer gestaltet hat" - dann ist das sicherlich nicht falsch. Nur wiederspricht es leicht der vorherigen Aussage des IFPI-Kollegen - hoffentlich lasen die Interviewpartner der BBC nicht nur ihre eigenen Antworten Korrektur, sondern auch die der anderen Interviewpartner.

Die kompletten Fragen und Antworten der BBC und ihrer Interviewpartner sind online - besonders der Punkt DRM lohnt die Lektüre. Auch für Apple.

  • Das Wort "Wiederspruch" finde ich auch nicht, werder mit noch ohne e. Aber "AGBs" ist falsch. Der Plural von AGB ist AGB. Dass die Vertreter der Copyrightindustrie bei ihren Aussagen selber schon durcheinander kommen wundert mich nicht besonders.

    Greg5000 am 26.01.2006 09:05
  • Zitat: "ohne DRM wäre die Explosion in der Verfügbarkeit von Musik über digitale Quellen nicht möglich gewesen" (wenn man das Wort "DRM" durch das Wort "Tauschbörsen" ersetzt, wird sogar eine wahre Aussage aus dem Satz), und fährt fort, das "Ziel von DRM ist nicht, Fans zu entfremden, sonden den Zugang zur Musik zu verbessern. Wie ich diese schönen Formulierungen liebe!

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