|
31. Januar 2005
Verbot von Filesharingsoftware in den USA?Hintergrund zu Copyrightindustrie vs. Tauschbörsen, März, Supreme Court, USA Im März wird die Verhandlung zwischen der Copyrightindustrie der USA, repräsentiert von MPAA und RIAA, und den Herstellern von Filesharingsoftware, Grokster und den Morpheus-Entwicklern StreamCast aufgenommen. Bisher wurden zwei Klagen gegen die Hersteller abgewiesen: an eventuellen Copyrightverstößen ihrer Nutzer würden sich die Hersteller nicht mitschuldig machen. Ende März wird die Verhandlung vor den Supreme Court der USA gebracht. In der Zwischenzeit wurde der Ton in der öffentlichen Debatte schärfer. In Kalifornien wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Anbieten und Bewerben von Filesharing-Software generell verbieten soll.Parallel dazu wurden gegen 717 weitere Filesharing-Nutzer in den USA Klagen gegen Unbekannt eingereicht. Hemmt ein P2P - Verbot die technische und wirtschaftliche Entwicklung? Die Parallele in der aktuellen Diskussion wird gezogen zum Betamax-Prozess 1984, als entgegen der Interessen der Filmindustrie der Heimvideorecorder für legal erklärt wurde, obwohl damit die Erstellung von Filmkopien möglich war. Tenor der Rechtsprechung: Eine Technologie ist legal, wenn sie in substanziellem Maß zu legalen Zwecken genutzt werden kann. Heute mutet es skurril an zu überlegen, ob man Videorecorder hätte verbieten sollen - an Rekordeinkünften der entsprechenden Industrien haben 20 Jahre VHS nicht gerüttelt, im Gegenteil entstand eine weitere Verwertungsquelle, die fleißig ausgeschöpft werden konnte. Der Wunsch der Kläger geht nun dahin, die entsprechende Leitlinie dahingehend zu ändern, dass eine Technologie nicht mehr legal sein könne, wenn sie substanziell zu illegalen Zwecken genutzt werden kann. Oder in anderen Worten: wenn es die Verwerter so wollen. Denn dass eine Technologie das Potential hat, überwiegend zu illegalen Zwecken eingesetzt zu werden, gilt für praktisch jegliche technische Errungenschaft - vom überwiegend zu schnell gefahrenen Auto bis hin zum Handyvertrag des persönlichen Haschischdealers. Inzwischen wird auch darüber diskutiert, ob mit entsprechenden Verboten nicht technische und ökonomische Fortschritte kurzerhand abgesägt werden. Der Erfolg eines Formats wie MP3, welches in der Folge ganze Industrien wie Gerätehersteller, Vertriebe und Musikshops wie iTunes hervorbrachte, wäre ohne die frühen Tauschbörsen nicht denkbar gewesen. Letzten Endes stellt sich wie in vielen Debatten die Frage, ob die Technik statt der Nutzer bestraft werden soll. Die MPAA überbrückt die Zeit bis zu den kommenden Verhandlungen immerhin mit dem Release eines Scantools für Eltern, mit denen der Rechner des Kindes auf illegale Kopien von Medien sowie Filesharing-Software gescannt werden kann. Sonderlich effizient scheint es nicht zu arbeiten. Man darf gespannt sein, ob die Klage ähnlich effektiv endet. Verwandte News
Trackbacks
|