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20. März 2007

UsedSoft Gebrauchte Oracle-Lizenzen dürfen nicht weiter verkauft werden

Gegen Microsoft konnte sich Secondhand-Softwarehändler Usedsoft durchsetzen, gegen Oracle zog man den Kürzeren: das LG München I untersagte den Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen von Oracle. Räumt ein Anbieter per Lizenzbestimmung nur ein einfaches, nicht weiter abtretbares Nutzungsrechte ein, so ist dies zulässig.

So das Urteil vom 15.03.2007, dessen schriftliche Begründung seit heute vorliegt. UsedSoft hatte nicht mehr benötigte Lizenzen der Oracle-Software zum Verkauf angeboten und Kunden aufgefordert, sich die betreffende "gebrauchte" Software selbst zu kopieren oder von der Oracle-Homepage herunterzuladen.

Der sogenannte "Erschöpfungsgrundsatz", der es dem Hersteller verbietet, den Weiterverkauf einmal in Verkehr gebrachter körperlicher Datenträger zu untersagen, findet in dem Fall keine Anwendung, da nicht zum Weiterverkauf einer Software, sondern zur Herstellung von Kopien aufgefordert wurde.

Vor kurzem konnte UsedSoft einen Sieg gegen Microsoft erringen. Das LG Hamburg befand, dass selbst Microsoft-Volumenlizenzen aufgesplittet und in Teilen weiterverkauft werden können. Gegenteilige Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzbedingungen seien unwirksam.

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