gullinews am Sonntag, 30.11.2008 23:03 Uhr (Rating: 


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In diesem Sinne urteilte in der vergangenen Woche ein US-amerikanisches Bundesgericht. Es kam zu dem Schluss, dass zwar ein "guter Grund", aber kein Richterbeschluss erforderlich ist, um bei im Ausland befindlichen US-Bürgern eine Telekommunikationsüberwachung durchzuführen.
Zwar sei eine Telekommunikationsüberwachung "invasiv", so der Gerichtshof, es würde jedoch "keinen Sinn machen, einen Richterbeschluss zu verlangen, um einen in Übersee befindlichen Amerikaner abzuhören oder zu durchsuchen," da der entsprechende Beschluss in einem anderen Land ohnehin "zweifelhafte rechtliche Bedeutung" hätte.
Auslöser für die Gerichtsverhandlung war der Fall des US-Bürgers Wadih El-Hage, der einer Beteiligung an den Bombenanschlägen Al Qaidas auf mehrere ostafrikanische US-Botschaften im Jahr 1998 für schuldig befunden wurde. El-Hage hatte geklagt, weil Ermittlungsbehörden zwei Jahre lang ohne Richterbeschluss sein Telefon abhörten, während er in Kenya lebte. Damit jedoch hatte er keinen Erfolg- das Gericht stufte derartige Praktiken als gerechtfertigt und als notwendig im Kampf gegen den Terrorismus und insbesondere Al Qaida ein.
Projekte, die eine weitreichende Telekommunikationsüberwachung beinhalten, sind in den USA bereits seit einer Weile Thema für kontroverse Debatten. Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine bedeutende US-amerikanische Menschen- und Bürgerrechtsorganisation, geht bereits in mehreren Fällen gegen derartige Überwachungsbefugnisse vor. Die neue Regelung stufen ACLU-Experten als deutlichen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein, so dass sie sich gute Chancen ausrechnen, dagegen juristisch vorzugehen. (Annika Kremer)
(via Threat Level, thx)
(Bildquelle: visibility 9-II, Michael's Blog, thx!)
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b.pwned am 01.12.2008 19:55:58: |
shirker am 01.12.2008 21:30:51: |
soricsoon am 01.12.2008 22:12:45: |