gullinews am Dienstag, 06.11.2007 10:54 Uhr
Der erste Präzedenzfall zum Thema ereignete sich 1963: der Supreme Court entschied damals, dass nicht Orte, sondern Menschen vor unberechtigtem Abhören oder Durchsuchungen geschützt werden. Ob sich jemand in einem privaten Raum mitteilt, wurde damals an zwei Kriterien festgemacht: zum einen muss der Betroffene der Ansicht sein, er handle im Privaten, dazu muss für Außenstehende diese angenommene Privatheit nachvollziehbar sein.
Nun mag man denken, dass der Versand einer Mail an einen (und nur diesen einen) Empfänger eine privat stattfindende Handlung ist - anders als das laute Verkünden der Botschaft per Megaphon. Wenn man seine Mailkommunikation aber von vorne herein nicht als privat betrachtet, dann genießt sie auch keinen Schutz durch den Vierten Verfassungszusatz.
Und genau das ist die Grundannahme, die von der Anklage vertreten wird: an Mailkommunikation wird kein Anspruch der "Privatheit" gestellt, daher ist ihr Abhören legal - auch ohne richterlichen Beschluss. Beispiel Firmen-Email: hier ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Arbeitgeber Einsicht in über Firmen-Mailboxen abgewickelte Kommunikationen nehmen kann. Beispiel Mailprovider: Die AGB vieler Mailanbieter - als Beispiel wird Yahoo! genannt - erlauben die Einsichtnahme, um Missbrauch zu verhindern, rechtliche Anordnungen durchzusetzen oder sich selbst vor Angriffen zu schützen.
Das belegt in den Augen der Anklage, dass kaum jemand tatsächlich "Privatheits-Ansprüche" an seine Mailboxen stellt - schließlich gestattet er ja dem Provider oder dem Arbeitgeber, gegebenenfalls die Mails einzusehen. Und auch die Aufgabe mancher Mailaccounts wird als Einverständnis zur Quasi-Öffentlichkeit der Mailkommunikation gewertet - wer ein Postfach aufgebe, könne ja nicht erwarten, dass die dort gespeicherten Inhalte zu seinem persönlichen Privatbereich gehören.
Das schlimme: im Prinzip trifft die Argumentation zu. Eine unverschlüsselte Email gleicht einer Postkarte, die an jeder Stelle zwischen Sender und Empfänger gelesen werden kann. Mit dieser Begründung wäre sämtlicher Mailverkehr durch staatliche Stellen abhörbar - legal, ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung. Ebenso wenig, wie man die Privatheit einer Megaphon-Rede auf dem Marktplatz geltend machen könne, sei das für Emails möglich.
Prinzipiell ist für Ermittler und Strafverfolger die Einsichtnahme in Mailboxen rechtlich möglich - man braucht bei begründetem Verdacht eben eine richterliche Anordnung. Nun wird offenbar versucht, eine völlige Befreiung von diesen rechtsstaatlichen Auflagen zu schaffen - jederzeit könnte so ein Ermittler Maildaten von ISPs anfordern - ohne Gerichtsbeschluss, ohne staatsanwaltschaftliche Anordnung, ohne Verdacht.
| 4 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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dextroid101 am 06.11.2007 13:27:36: |
musicjunkie am 06.11.2007 15:39:31: |
titus_shg am 06.11.2007 16:20:08: |