USA: Barker hält RIAA-Forderungen für verfassungswidrig

gullinews am Dienstag, 29.07.2008 14:55 Uhr

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In einem seit zwei Jahren laufenden Verfahren Elektra vs. Barker vor dem New Yorker Bezirksgericht erklärte gestern Rechtsanwalt Beckerman für die Beklagte Denise Barker, dass die Berechnung der Schadenshöhe verfassungswidrig sei.

Die Klägerin geht davon aus, dass ihr für jede heruntergeladene Datei ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch in Höhe von 750 bis zu 150.000 US-Dollar zustehe. Dies sei eine verfassungswidrige Rechtskonstruktion aus Paragraph 504, Title 17 des US-Codes (amerikanische Gesetzgebung). Die Anwendung dieser Konstruktion würde dazu führen, dass der Schadenersatz zwischen 2.142- und 428.571-mal höher ausfiele als der tatsächlich entstandene Schaden. Statt dessen sei der Klägerin aber nur ein Schaden von 35 bis 70 US-Cent pro Download entstanden.

Außerdem weist Beckman darauf hin, dass die Materialien für die Klage durch einen nicht lizenzierten Ermittler beschafft wurden. Die frühere Firma MediaSentry, die mittlerweile als SafeNet, Inc., firmiert, sei rechtswidrig in die Privatsphäre der Beklagten eingedrungen. Damit habe sich die Klägerin, die MediaSentry engagierte und bezahlte, die "Hände schmutzig gemacht".

Die Klage erwähne keine genaue Anzahl von Copyright-Verletzungen. Statt dessen wird eine Serienstraftat konstruiert, indem die Klägerin den Betrieb eines "Online Media Distribution Systems" behauptet, mit welchem die Beklagte Copyrights der Klägerin verletzt haben soll.

Das Gericht könne zwar der Frage ausweichen, ob das Gesetz verfassungswidrig sei, indem es die Klage als gegen eine einzelne Copyright-Verletzung gerichtet auslege und die Schadenshöhe auf 750 Dollar begrenze. Andererseits, so argumentiert sie, wenn das Gericht dieser Frage nicht ausweichen könne, solle es die Klageforderung auf 3,50 Dollar pro Datei begrenzen. Denn von einem nicht kommerziellen Benutzer für einen einzelnen Upload oder Download einer MP3-Datei mehr zu verlangen, sei verfassungswidrig.

Abgesehen von der unberechtigt hohen Schadenersatzberechnung seien die Forderungen so ganz nebenbei gemäß Paragraph 417 des US-Codes bereits verjährt.

Schließlich sei sich die Beklagte keiner Schuld bewusst gewesen. "Alle oder einige" der heruntergeladenen Dateien hätten gar keinen Copyright-Vermerk getragen. (Atari-Frosch)

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4 Reaktionen aus dem gulli:Board

SPMan am 29.07.2008 19:20:49:
Interessanter Aspekt. Gibt es dazu irgendwas, was man wissen müsste, bzw. kann das mal jemand näher erläutern? Stimmt... Es stellt sich die Frage ob "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt", oder urheberrechtlich geschützte Daten als solche gekennzeichnet sein müssen. ...

Loddafnir am 29.07.2008 19:49:43:
In dem Sinne könnte jeder jeden verklagen, indem man einfach ein selbst erstellte Datei, die "spannend genug klingt", in ein Filesharing Netgzwerk einbringt und dann munter abmahnen lässt. So was in der Art hatte ich auch gedacht. Aber es geht viel weiter, es würde auch bed...

SubData am 30.07.2008 08:19:03:
In dem Sinne könnte jeder jeden verklagen, indem man einfach ein selbst erstellte Datei, die "spannend genug klingt", in ein Filesharing Netgzwerk einbringt und dann munter abmahnen lässt. Nach genau dem Prinzip arbeiten die doch schon :rolleyes:...

 

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