gulli: US-Spielindustrie geht gegen britischen Modchipproduzenten vor

Anzeige

gulli:Toolbox

Voting

Worüber wollt ihr mehr News?
Netzwelt
Untergrund
Filesharing
Datenschutz
Hacking
Demoszene
Mobiles (Handy)
Linux
Feature (Gulli Glosse)
15. August 2005

US-Spielindustrie geht gegen britischen Modchipproduzenten vor

GB-Firma verstößt gegen US-Recht

Die Luft wird dünner für die Hersteller und Verbauer von Konsolen-Modchips: nach der Verhängung einer viermonatigen Haftstrafe in den USA und einer Verurteilung in Großbritannien für den Einbau von Modchips fühlt die US-amerikanische Entertainment Software Association ESA die Zeit für gekommen, auch im Ausland gegen Verstöße gegen US-Recht zu klagen. Der britische Modchip-Hersteller Game World Direct würde gegen den amerikanischen Digital Milennium Copyright Act DMCA verstoßen. Die ESA forderte mit dieser Begründung den (britischen) GWD-Provider UH Hosting Ltd. dazu auf, die Webseiten des Herstellers aus dem Netz zu nehmen.

Nun kann man natürlich zurecht Zweifel daran hegen, dass US-amerikanische Gesetzgebung in Großbritannien gültig ist. Hinzu kommt noch, dass GWD in der Tat Modchips vertreibt: diese werden jedoch mit keinerlei aufgespielter Software vertrieben. Der Einbau der Modchips, wie sie von GWD ausgeliefert werden, lassen keine Umgehung von Kopierschutzmechanismen zu. Wenn man dieses Ergebnis erzielen möchte, muss man sich zunächst aus anderen Quellen entsprechende Software besorgen und sie aufspielen.

Inwieweit überhaupt ein Gesetzesverstoß vorliegt, ist damit zunächst mehr als unklar. Selbst wenn der Modchip-Vertrieb in die USA gegen US-Recht verstößt, kommt hinzu, dass die ESA keine Möglichkeit hat, den UK-Hersteller vor ein US-Gericht zu zerren. Indessen, in Großbritannien wurde 2003 die European Union Copyright Directive EUCD in Landesrecht umgesetzt: seitdem sind auch dort Umgehungen von Kopierschutzmaßnahmen verboten. Entsprechend hat die ESA die Möglichkeit, den Fall durch ihre europäische Schwestergesellschaft ELSPA durchfechten zu lassen.

Zwar ist die Gesetzeslage in Bezug auf Modchips diesbezüglich noch nicht zu 100% geklärt, hinzu kommt, dass die GWD-Chips im Auslieferungszustand eben keinerlei Kopierschutztechniken umgehen können. Indessen schätzen Rechtsexperten die Lage des Chipherstellers durchaus als riskant ein: die Gerichtsurteile seien bislang zumeist gegen Chiphersteller und -vertriebe ergangen, wer ins Chipgeschäft einsteige, müsse heutzutage mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Damit sei letztendlich auch der Provider gefährdet: auch wenn der ISP bislang davon ausgeht, das er keine gesetzeswidrigen Inhalte hostet, könnte er nach einem entsprechenden Urteil vor einem europäischen Gericht doch noch in die Pflicht genommen werden. Bislang ist das GWD-Angebot nach wie vor im Netz.

Kommentare

© Copyright 2008 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | Partner | downloads |