|
18. November 2008
US-Musikindustrie Harvard Rechtsprofessor hält Filesharer-Klagen für verfassungswidrigDass die Anti-Filesharing Taktik der amerikanischen Musikindustrie schon lange einen fragwürdigen Beigeschmack hat, ist inzwischen kein Geheimnis mehr. Die Ermittlung von Filesharern mithilfe von Privatermittlern, die mutmaßlich sicheren Beweise für deren Schuld, die unbeschreiblich hohen Schadensersatzforderung... Alles Elemente, die im "Kampf gegen Filesharing" eingesetzt werden. Doch ist diese Art der Pirateriebekämpfung rechtens? Dieses fragt Charles Nesson, ein Rechtsprofessor aus Harvard. Diese Frage mögen sich bereits viele gestellt haben, nicht nur in den USA. Auch hierzulande zweifeln zahlreiche Menschen die fehlerfreie Beweisermittlung von selbst ernannten Anti-Piracy Unternehmen an. Bislang scheint die Justiz hierzulande jedoch gespalten zu sein, wem sie ihre Gunst zu offerieren hat. In den USA dürfte dies in einigen Jahren vielleicht nicht mehr so sein. Professor Charles Nesson, der Gründer des "Berkman Center for Internet and Society" ist einer der vermutlich fähigsten Juristen auf diesem Planeten. Er unterrichtet an der Harvard University und sein aktueller "Nebenjob" hat ihn zu der Annahme geführt, dass die Filesharer-Klagen in den USA gar rechtswidrig sein könnten. Er vertritt nämlich einen Studenten aus Boston, welcher von der Musikindustrie wegen mehrfacher Urheberrechtsverletzung verklagt wurde. Dem inzwischen 24 Jahre alten Studenten wird seitens der Musikindustrie vorgeworfen, sieben Musikwerke bei Kazaa heruntergeladen und verbreitet zu haben - illegalerweise natürlich. Neben diesen soll er 816 weitere Tracks zum Tausch angeboten haben.
Der Student bot damals - seinen Mitteln entsprechend - 500 US-Dollar als Wiedergutmachung, damit das Verfahren eingestellt werden könne. Die Klägerseite forderte jedoch 12.000 US-Dollar - das 24-Fache. Anderweitig sei eine außergerichtliche Einigung nicht möglich. Da dieser Betrag jenseits von allem lag, was der junge Mann hätte aufbringen können, wurde er verklagt. Eine gute Wendung hatte der Sachverhalt für ihn jedoch genommen. Charles Nesson vertritt ihn nun vor der amerikanischen Gerichtsbarkeit. Wie man von Harvard weiß, sind dort ausgezeichnete Professoren beschäftigt, welche über ein ausgezeichnetes Fachwissen verfügen. So scheinbar auch Nesson, welcher das "Ei des Kolumbus" entdeckt haben könnte, wenn es um Prozesse gegen Filesharer geht. Nach einem im Jahre 1999 eingeführten Gesetz wird nämlich der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen dieser Art bemessen. Pro Werk können 750 bis 30.000 US-Dollar verlangt werden. Sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Rechtsverletzung mit voller Absicht und zu dem Zwecke, den Rechteinhaber zu schädigen, erfolgt ist, sogar bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk. In eben dieser Konstellation sieht Charles Nesson ein signifikantes Problem. Privaten Einrichtungen wie den Major Labels wird dadurch nämlich ermöglicht, durch das Zivilrecht ein Delikt zu verfolgen, welches eigentlich dem Strafrecht zugeordnet ist. Insbesondere die Drohung mit langfristigen und finanziell kaum tragbaren Prozessen bringt viele Beklagte oftmals dazu, die Forderungen der Labels zu akzeptieren, um eine Schlichtung zu erreichen. Sollte Professor Nesson mit seiner Annahme Recht haben und dies auch vor der amerikanischen Justiz darlegen können, so dürfte die Filesharerjagd bald massiv eingedämmt werden. Leider ist damit nicht in nächster Zeit zu rechnen, da solche Ausfertigungen in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Vielleicht aber lohnt sich das Warten. (Firebird77) (via intern, thx!) Verwandte News
Trackbacks
Da drück ich dem Studi und dem Prof ganz fest die Daumen ignorance is strength joinbug am 18.11.2008 18:13
Was ist eigentlich mit den deutschen Profs? Alle am ducken und innerhalb ihres Instituts am Grabenkämpfe liefern? Ratatata am 18.11.2008 19:09
Genau und hoffen, dass sie möglichst viel Geld abgreifen können. Destiny666 am 18.11.2008 19:40
In der Verfassung der USA ist die genaue Zuordnungvon Straf- und Zivilrecht festgelegt? Das halte ich für ein Gerücht. Genauso wie das, daß dieser Prof einer der besten Anwälte der Welt sei, selbst wenn da ein wohl davor steht. Unser Feuervogel trägt hier etwas zu dick auf. Aus mehr als drei Sätzen besteht die News eigentlich auch nicht. Oder? Schattenspieler am 21.11.2008 12:23
|