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25. August 2006
US-Ermittlern wird das CD-Klauen gestattetWenn es ums Urheberrecht geht, nimmt die Rechtsprechung gelegentlich bizarre Züge an. Wegen Bootlegging wurde der Eigentümer des US-Labels Pitchfork Records festgenommen. Sechs von sieben Anklagepunkten mussten fallengelassen werden, im siebten folgte ein Freispruch. 500 beschlagnahmte CDs werden dennoch einbehalten. Die Begründung des State Supreme Court ist mehr als zweifelhaft: es sei zwar kein illegales Handeln nachgewiesen worden, die Beschlagnahmung bliebe dennoch bestehen, weil ein Verbrechen möglicherweise doch geschehen ist. Eine Richterin, die sich der Entscheidung nicht anschloß, bemängelte, dass es nicht gelungen sei nachzuweisen, dass die beschlagnahmten CDs illegal seien, und damit ihre Beschlagnahme folglich unrechtmäßig sei. Trackbacks
Normal würd ich ja jetzt sagen, "Typisch Amis".... aber wer weiß, wie lange es noch dauert, bis Wolfgang Schäuble das auch in DE gesetzlich verankert. CiZuM am 25.08.2006 12:12
Zitat: es sei zwar kein illegales Handeln nachgewiesen worden, die Beschlagnahmung bliebe dennoch bestehen, weil ein Verbrechen möglicherweise doch geschehen ist. ich finde diese satz so genial Yagharek am 25.08.2006 12:12
Und bald sind wir dann da: Dem Beschuldigten konnte zwar nichts nachgewiesen werden, aber er wurde dennoch hingerichtet, da ein Verbrechen nicht ausgeschlossen wurde... Lim_Dul am 25.08.2006 13:18
Zitat: Dennoch ist es inzwischen offenbar möglich, dass die Polizei in den USA Eigentum beschlagnahmt und einbehält, selbst wenn keinerlei Verbrechen bewiesen werden konnten. ...also so finanziert die Ami-Bullerei immer ihre Donut-Touren. Also ich würde dazu modernes Raubrittertum sagen. BigWilly am 25.08.2006 13:32
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