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29. März 2005

US-Blogger keine Entwarnung durch die Wahlbehörde

Weiter erhebliche Einschränkungen für politische Blogs zu befürchten

Nachdem bekannt wurde, dass die US-Wahlaufsichtsbehörde FEC Änderungen zur Wahlkampffinanzierung plant, welche für zahlreiche politische Blogs massive Einschränkungen mit sich bringen könnten, verdichten sich nun die Befürchtungen der Blogger trotz mancher Abwiegelungsversuche.

Das Internet war von der Erfassungspflicht von Zuwendungen zum Wahlkampf anfänglich ausgenommen, ein entsprechendes Urteil wird momentan jedoch angefochten. Die Folge wäre, dass politische Blogs als (geldwerte) Zuwendung für eine Partei betrachtet werden können und entsprechenden Regularien ausgesetzt wären. So sind die Zuwendungen, die von Einzelpersonen an eine Partei gegeben werden dürfen, auf Bundesebene auf $60.000 gedeckelt, ein erfolgreiches Blog kann aber zur Einwerbung weit höherer Beträge führen - ganz zu schweigen von Blogs, welche in die Seiten von Verlagen und Zeitschriften eingebettet sind und zusätzlich zu etwaigen Geldspenden der Verlage in Zukunft als zusätzliche finanzielle Zuwendung gewertet werden könnten. Im ungünstigsten Fall könnte dies für die Blogs ein Erscheinungsverbot bedeuten, weil damit die Zuwendungsgrenze überschritten wird, weiter könnte für jeden Blogbetreiber entsprechend bürokratischer Aufwand entstehen.

Einige Ausnahmeregelungen seien angedacht: eine "Freiwilligenklausel" nimmt freiwillige, unbezahlte Blogger von der geplanten Richtlinie aus, bereits ein gemeinsam betriebenes Blog würde aus dieser Regelung aber wieder herausfallen. Aber auch die "freiwilligen" Blogger könnten dadurch gezwungen werden, ihr Blog erst zuzulassen, bevor sie es für politische Zwecke nutzen könnten - ein Verwaltungsaufwand, den die FEC so offensichtlich noch nicht abschätzen kann, oder der willentlich in Kauf genommen wird. Beide Fälle wirken besorgniserregend, wenn man sich die Folgen für das verbriefte Recht der freien und öffentlichen Meinungsäußerung ausmalt.

Doch selbst dies scheint noch nicht die ganze Wahrheit zu sein: ein früheres, bislang unveröffentlichtes Dokument läßt weitaus schlimmeres erahnen

  • nur Webseiten keiner Regulierung durch die FEC unterworfen seien, die nur für ein kleines Publikum erreichbar seien: Webseiten in Intranets sowie passwortgeschützte Seiten

  • "Political Disclaimers" seien für alle Seiten vorgeschrieben, die öffentlich sichtbar seien und entweder finanziell oder meinungsbildend Partei ergreifen

  • Unter die zu regulierende öffentliche Kommunikation fallen explizit öffentlich zugängliche Webseiten - ausgenommen werden nur passwortgeschützte Seiten, und diese auch nur, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als 500 Personen erreichen.

  • Explizit unter öffentliche Kommunikation gerechnet werden neben Bannern, Popupwerbung auch Blogs, unabhängig davon, ob der Blogger für seinen Webspace zahlt oder nicht.

 

Der komplette Entwurf steht als pdf zum Download bereit. Für ein Land, welches die Meinungsfreiheit vordergründig so hoch schätzt wie die USA, stellt der Entwurf in der Tat ein erschreckendes Dokument dar, welches einige verfassungsmäßig verbriefte Rechte massiv in Mitleidenschaft ziehen könnte. Es bleibt zu hoffen, dass ein Zurückrudern mit den jüngsten Verlautbarungen bereits eingesetzt hat und nicht vielmehr öffentlich beschwichtigt, im Hintergrund jedoch ein noch stärker als befürchtet die Meinungsfreiheit beschneidendes Gesetz vorbereitet wird.

 

 

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