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24. April 2006

Urteil Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

Gegen das Kleingedruckte in der Werbung mancher Mobilfunk-Anbieter hilft auch kein hochauflösendes TV-Gerät. Zu schnell gilt es zu viele Sätze zu erfassen - das schafft kein Auge. .

Das Kleingedruckte in Prospekten der Deutschen Telekom überfordert besonders bei der Werbung für Handys dagegen offenbar selbst so manchen Richter. Das konnte nicht folgenlos bleiben.

Das Bonner Landgericht entschied heute, wie dpa meldet, daß der Telekom-Riese das Kleingedruckte in Zukunft größer schreiben muß. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hatte gegen das kleine Kleingedruckte geklagt. Die darin enthaltenen Informationen über an günstige Handy-Angebote gekoppelte Tarife seien nicht nur kompliziert, sondern stellten durch das Verstecken auch eine "Irreführung" der Kunden dar, entschieden nun die Richter.

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