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24. April 2006
Urteil Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar seinGegen das Kleingedruckte in der Werbung mancher Mobilfunk-Anbieter hilft auch kein hochauflösendes TV-Gerät. Zu schnell gilt es zu viele Sätze zu erfassen - das schafft kein Auge. . Das Kleingedruckte in Prospekten der Deutschen Telekom überfordert besonders bei der Werbung für Handys dagegen offenbar selbst so manchen Richter. Das konnte nicht folgenlos bleiben. Trackbacks
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