Eine neue EU-Richtlinie sieht in Zukunft eine privatrechtliche Abfrage der Kundendaten in Fällen einer Urheberrechtsverletzung vor. Provider und Datenschützer wehren sich entschieden gegen die neue Initiative der EU-Organe, private Personen und Unternehmen den Status einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungseinheit zu geben. Große und voll automatisierte Systeme könnten das Internet in großen Teilen überwachen und nur beim kleinsten Hinweis eine große Klagewelle lostreten, derer die deutschen Polizeibehörden nicht stand halten können.
Die sog. „privatrechtliche IP-Abfrage“ stößt schon im Vorfeld auf großen Widerstand. "Wenn die Rechteinhaber jetzt fordern, die vorherige richterliche Kontrolle aufzugeben und stattdessen ein automatisiertes Verfahren einzuführen, dann wollen Privatunternehmen dieselben Befugnisse wie der Staatsanwalt", verurteilte Oliver Süme, eco-Vorstand Recht und Regulierung, die hauptsächlich von Phonoverbänden erwarteten Änderungen der EU-Richtlinie. Auch Datenschützer kritisieren die willentlich offene und leicht manipulierbare Abfrage von höchstprivaten Personen- und Adressdaten.
Deutsche Internetprovider stehen vor einem ganz anderen Problem: Nie war es vorgesehen, die dynamischen IP-Adressen mit den völlig isolierten Kundendaten zu verknüpfen. Schon jetzt muss jede Anfrage der Behörden manuell durch einen Mitarbeiter bearbeitet werden. Bei Inkrafttreten der EU-Richtlinie müssten viele interne Systeme umgerüstet und aufgrund der Datenverknüpfung besonders sicherheitsrelevant ausgebaut werden.
In Folge der Protestwelle gestehen auch die Industrieverbände ein bisschen Privatsphäre den Bürgern zu. Jeder Kunde sollte auch mit der privatrechtlichen Abfrage manuell beim Provider die Möglichkeit der Abfragensperrung haben, ähnlich wie es momentan bei der Rekursivsuche in deutschen Telefonbüchern möglich ist. Doch sehen Experten auch in den Eingeständnissen der Industrie eine klare Sprache: Lieber wenige private Abfragen als gar keine Abfragen.
In http://board.gulli.com/thread/685109...aliert/21/#507 veröffentlicht Günter Freiherr von Gravenrenreuth die Adresse eines Links mit Bildern aus meiner Privatsphäre. Nach einer von ihm selbst erstrittenen Teilentscheidung gegen den heise-Verlag ist dies unzulässig: Aus heise ./. grafenreuth Zitat: Zitat von LG München im Urteil v. 25.10.2006 - Az.: 30 O 11973/05 Der Artikel der Klägerin zielt in seiner ...
Zitat: Zitat von Cybaer77 Da hat sich rein garnichts bewährt! Doch! Im März ging ich im Mandantenauftrag z.B. gegen eine Reihe von Patentverletzern (Händler) im Werkzeugbereich vor. Die haben letztlich alle (teilweise mit gerichtlicher Hilfe) a) ihre Vorlieferanten genannt b) in die Vernichtung der Imitate eingewilligt. Zitat: Das Ziel ist nicht das Unterbinden einer ...
Zitat: Zitat von Gravenreuth Zitat: Das Ziel ist nicht das Unterbinden einer möglichen Urheberrechtsverletzung, sondern das eintreiben von Geld über den Weg des geringsten Widerstandes. Somit wird es dann in Zukunft möglich noch mehr Geld mit Unterstützung einer rechtlichen Grundlage einzutreiben. Natürlich stehen dem Rechteinhaber auch Schadensersatzansprüche zu. ...
Zitat: Zitat von mboettcher Lies bitte http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15725/1.html Das dürfte genügen um Dir den Kinderglauben wenigstens an Safersurf zu nehmen. M. Boettcher Ja. Das Andenken an Safersurf dürfte erledigt sein. Viele andere Anonymisierungsdienste gelten ebenfalls als fragwürdig. fastix®