Nach der Abweisung der Abmahnung wurde seitens der EMI vor dem LG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen United Newsserver beantragt, das LG Düsseldorf gab dem Antrag statt. Das OLG schloss sich dem Landgericht jedoch nicht an und hob das erstinstanzliche Urteil nun auf. Nach dem LG München hat damit das zweite deutsche Gericht im Sinne des Usenet-Providers entschieden. Auch in München verlief die Angelegenheit ähnlich, nur schneller: Ebenso im Auftrag der EMI versuchte die Kanzlei Rasch erstinstanzlich eine EV durchzusetzen, die jedoch bereits vor dem LG München ohne Erfolg blieb.
Entsprechend erfreut äußert sich der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft Heinz-Dieter Elbracht:
"Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."
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titus_shg am 16.01.2008 16:07:33: |
Sonnentier am 17.01.2008 10:40:21: |
titus_shg am 17.01.2008 11:05:23: |